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Auszug

Der Rechteinhaber ist die Person oder die Körperschaft, die über die notwendigen Rechte verfügt, um das betreffende Dokument online zu veröffentlichen und / oder die Zustimmung zur weiteren Nutzung des Dokuments erteilen kann. In der Regel ist dies der Urheber des Dokuments, außer die betreffenden Rechte wurden an eine andere Person oder Körperschaft übertragen. Es ist auch möglich, dass ein Urheber nicht über die notwendigen Rechte aller Inhalte einer Online-Veröffentlichung verfügt, zum Beispiel wenn Bilder oder Texte anderer Urheber enthalten sind. Somit sind mehrere Rechteinhaber eines Dokument möglich.

Rechteinhaber müssen zum Beispiel bei den Creative Commons Lizenzen mit Namensnennung explizit angegeben werden. Ansonsten können Nutzer die Dokumente nicht entsprechend der Lizenz-Anforderung verwenden.

Die Ermittlung der Rechteinhaber ist in vielen Fällen komplex und es müssen mehrere Aspekte berücksichtigt werden. Die Lizenzen Gruppe formuliert deshalb keine Empfehlung zur Ermittlung des Rechteinhabers. Die Empfehlung der Lizenzen Gruppe beschreibt, ob und wie die Rechteinhaber nach dieser Definition in den jeweiligen Metadatenstandards eingetragen werden können.

Vokabulare

Tipp

Für die Angabe des Rechteinhabers stehen keine allgemeine Vokabulare zur Verfügung. Die Erfassung erfolgt nach den Regeln des jeweils angewendeten Metadatenstandards.

Die Arbeitsgruppe empfiehlt zur Beschreibung des Rechteinhabers die Verwendung von normierten Daten wie zum Beispiel der GND oder ORCID. Ist eine normierte Benennung nicht möglich, kann auch eine reine textliche Benennung des/der/ Rechteinhaber*innen erfasst werden.

Metadatenstandards

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