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Schlüssel

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titleZIel
  • Empfehlung zur einheitlichen Beschreibung von Vergriffenen Werken oder expliziter Verzicht auf die Empfehlung in den relevanten Metadatenstandards
  • Entscheidung darüber, ob dies unter Anwendungsfälle anstatt unter Informationselemente aufgeführt wird
  • Entscheidung darüber, ob die Beispiele auch auf der jeweiligen Metadatenstandard-Seite aufgeführt werden 

Ergebnis

  • Die Information, dass es sich um ein vergriffenes Werk handelt, muss auf jeden Fall über die Metadaten transportiert werden.
  • Für die Aussage, das ein vergriffenes Werk Open Access ist, kann nur das COAR-Vokabular verwendet werden, da das EPrints-Vokabular in der Bedeutung abweicht.
  • Die Information über die Wahrnehmung der Rechte durch die VG Wort muss ebenfalls über die Metadaten transportiert werden.
  • Es sollte mit der VG Wort geklärt werden, ob es hier bereits ein einheitliches Vorgehen gibt und wie dies ggf. aussieht.
  •  Connie fragt bei der VG Wort nach, ob es Vorgaben bzw. ein einheitliches Vorgehen gibt.
  •    Francesca prüft, wie sich die Informationen in EDM übernehmen lassen und sucht ggf. eine gemeinsame Lösung mit Jana, da sowohl KIM RDF als auch EDM sich an Dublin Core orientieren.
  •  Alle schauen sich die folgenden Entwürfe von André an und prüfen, inwieweit die Vorschläge ok sind.

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titleVorhandene Informationen

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  • Muss immer selbst ermittelt werden; es ist häufig der Autor
    • Wann ist der Rechteinhaber genau bestimmbar?
    • Wann ist es notwendig, ihn anzugeben?
    • Wer hat Zeit, dies zu ermitteln?
    • Für welche Publikationen ist das durchführbar
      • Aufsatzsammlung
      • Abschlussarbeiten
      • Artikel
  • Welche Elemente können genutzt werden?
    • cph -> MARC, MODS

 

Entscheidung darüber, ob Embargo-Informationen in Metadaten gespeichert werden
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titleZIel
  • Entscheidung darüber welche Informationen notwendig sind
  • Evaluierung, in welchen Metadatenstandards die Informationen abgebildet werden können

Entscheidung

  •  Es gibt verschiedenen Arten von Rechteinhabern, z. B. Unterscheidung Urheberrecht und Verwertungsrecht. Dies spielt vor allem im Bereich der Museen eine wichtige Rolle.
  • In einigen Datenmodellen lässt sich diese Unterscheidung gut abbilden, in anderen nicht.
  • In manchen Kontexten ist die Information notwendig in anderen ggf. nicht, daher ist es notwendig, im ersten Schritt Fallbeispiele zu erarbeiten, um deutlich zu machen, wofür die Information von wem gebraucht wird.
  • Hinsichtlich der Fallbeispiele ist ISO 22038 zu prüfen.
  • Da es sich zeigt, dass das Thema sehr komplex werden kann und einige Vorarbeiten erfordert, wird vorgeschlagen, die Diskussion dazu auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

 

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titleVorhandene Informationen

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  • Aktualisierung MARC -> Wann können die Änderungen in die Empfehlung umgesetzt werden? ([Entwurf] MARC (Empfehlung 1.1))
  • Vergriffene Werke -> Beschreibung des Status in MARC in die Empfehlung aufnehmen? ([Entwurf] MARC (Empfehlung 1.1))
  • Julia Fallon von Europeana hat angefragt, wie es mit der Anwendung der Rights Statements in Deutschland aussieht. Bisher scheint es außerhalb der DDB keine breitere Anwendung zu geben. Francesca schlägt vor, einen Workshop zu diesem Thema zu organisieren und ggf. die KollegInnen von Europeana einzuladen. In diesem Zusammenhang könnte man auch auf die Bereiche eingehen, die uns fehlen:
    • Rights Statement zu vergriffenen Werken
    • Versionierung der Statements