...
- CC0 = Lizenz oder PD-Dedication?
- In Deutschland kann das Urheberrecht nicht "abgegeben" werden, deshalb kann ein Dokument erst gemeinfrei werden, wenn das Urheberrecht abgelaufen ist
-> Lizenz - Die Nutzungsrechte werden unwiderruflich abgegeben
-> keine Lizenz - Lizenz ist korrekter und offiziell als Fallback genannt, wenn das Urheberrecht nicht abgegeben werden kann
- In Deutschland kann das Urheberrecht nicht "abgegeben" werden, deshalb kann ein Dokument erst gemeinfrei werden, wenn das Urheberrecht abgelaufen ist
- Für PREMIS und andere Metadatenstandards muss eine Entscheidung getroffen werden, um die Rechteinformation (license, copyright oder publicdomain) korrekt abzubilden
- Generell sollten einheitliche Benennungen in den Empfehlungen verwendet werden
- CC0 1.0, CC BY 4.0, CC BY 3.0 DE, ....
- Urheberrechtsschutz 1.0, ...
- Open Access immer mit großen Anfangsbuchstaben schreiben.
Ergebnis
- Wir behandeln CC0 in Zukunft als Lizenz und nicht als Rechtehinweis und ändern dies in der Empfehlung. D.h. Version 1.1
- Vorschlag, die Kurzbenennungen zu vereinheitlichen, da ggf. die URI langfristig nicht nachverfolgbar ist.
- Die Kurzbenennungen sollten immer auch Informationen zur Version enthalten. Das ist bei CC-Lizenzen gegeben, bei den Rights Statements nicht.
- Stefanie und André besprechen das für PREMIS und übernehmen Version 1.1 in das öffentliche Wiki.
- Alle prüfen ihre Datenformate diesbezüglich und nehmen ggf. Änderungen vor mit Änderungen der Version in 1.1
- Francesca spricht Herrn Klimpel an und bittet ihn für die DDB um ein offizielles Statement.
- Frankcesca fragt nach, ob es möglich ist, die Rights-Statements auch in der Benennung zu versionieren.
...
Info | ||
---|---|---|
| ||
|
...