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Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)

Wenn Vergriffene Werke öffentlich bereit gestellt werden, muss der Der Vermerk "Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)" (https://www.dnb.de/DE/Header/Hilfe/lizenzierungsserviceVwFaq.html#doc208544bodyText55) angegeben werden. Für diesen Vermerk kann im Prinzip ein beliebiges PREMIS-Element verwendet werden. Wenn es ermöglicht werden soll, dass der Inhalt von Aggregatoren ausgewertet wird, muss ein bestimmtes Element genutzt werden. Die Lizenzen Gruppe empfiehlt dazu das PREMIS-Element <premis:copyrightNote>.kann mit dem METS-Element <mets:mdRef> in <mets:rightsMD> nicht angegeben werden. 

Beispiel

Codeblock
languagexml
<mets:amdSec>
	<mets:rightsMD ID="RMD1">
		</mets:mdRef LABEL="In Copyright 1.0" xlink:href="https://rightsstatements.org/page/InC/1.0/" LOCTYPE="PURL" MDTYPE="OTHER" OTHERMDTYPE="Rights Statements">
	 </mets:rightsMD>
	<mets:rightsMD ID="RMD2">
		</mets:mdRef LABEL="Open Access" xlink:href="http://purl.org/coar/access_right/c_abf2" LOCTYPE="PURL" MDTYPE="OTHER" OTHERMDTYPE="Confederation of Open Access Repositories">
	 </mets:rightsMD>
<mets:amdSec>

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