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Definition

Auszug

Der Rechteinhaber ist die Person oder die Körperschaft, die über die notwendigen Rechte verfügt, das betreffende Dokument online zu veröffentlichen. In der Regel ist dies der Urheber oder die Urheberin des Dokuments, außer die betreffenden Rechte wurden an eine andere Person oder Körperschaft übertragen, oder der Urheber oder die Urheberin verfügt nicht die notwendigen Rechte aller Inhalte für eine für eine Online-Veröffentlichung. Die Rechte eines Dokument können bei mehreren Rechteinhabern liegen.

Der Rechteinhaber oder die Rechteinhaber kann/können zum Beispiel bei allen Creative Commons Lizenzen mit Namensnennung angegeben werden.

Vokabulare

Tipp

Die Arbeitsgruppe empfiehlt die Erfassung des Rechteinhabers nach den Regeln des jeweiligen Metadatenstandards. Eine generelle Empfehlung ist auf Grund der Diversität der Metadatenstandards nicht möglich.

Metadatenstandards

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pageMetadatenstandards (Empfehlung 1.0)

Beispiele

Beispiele für die Empfehlungen werden für jeden Metadatenstandard formuliert, weil die heterogene Struktur der jeweiligen Elemente und Attribute keine generellen Beispiele zulässt. Zudem sind Beispiele ohne zusätzliche Erläuterungen des Metadatenstandards nicht in jedem Fall hilfreich.

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