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Definition
Auszug |
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Der Rechteinhaber gibt ist die Person oder die Körperschaft an, die nach Urheberrechtsgesetz die über die notwendigen Rechte verfügt, das betreffende Dokument online zu veröffentlichen. In der Regel ist dies der Urheber oder die Urheberin des Dokuments, außer die betreffenden Rechte wurden an eine andere Person oder Körperschaft übertragen, oder der Urheber oder die Urheberin verfügt nicht die notwendigen Rechte aller Inhalte für eine Online-Veröffentlichung. Die Rechte eines Dokument können bei mehreren Rechteinhabern liegen. Der Rechteinhaber oder die Rechteinhaber kann/können sind. Der Rechteinhaber kann zum Beispiel bei allen Creative Commons Lizenzen mit Nmensnennung Namensnennung angegeben werden. |
Vokabulare
Tipp |
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Die Arbeitsgruppe empfiehlt die Erfassung des Rechteinhabers nach den Regeln des jeweiligen Metadatenstandards. Eine generelle Empfehlung ist auf Grund der Diversität der Metadatenstandards nicht möglich. |
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page | Metadatenstandards (Empfehlung 1.0) |
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Beispiele
Beispiele für die Empfehlungen werden für jeden Metadatenstandard formuliert, weil die heterogene Struktur der jeweiligen Elemente und Attribute keine generellen Beispiele zulässt. Zudem sind Beispiele ohne zusätzliche Erläuterungen des Metadatenstandards nicht in jedem Fall hilfreich.
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