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Kommentar: Formulierung zur Funktion von GND verbessert

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Die GND ist keine Enzyklopädie und kein biografisches Lexikon, sondern die Entitätenbeschreibungen sollen stabile Knotenpunkte bilden, die gegebenenfalls auf weiterführende Ressourcen verweisen. Grundsätzlich sollten Normdatensätze zwei zentrale Funktionen erfüllen: Eine Entität identifizierend beschreiben und die Vernetzung von unterschiedlichen Ressourcen mit dem identifizierenden Datensatz dieser Entität ermöglichen. Es gibt zwar Fälle, in denen Autoren darum bitten, dass weitere Informationen über sie gespeichert werden sollen – sie geben auch selbst an, was sie gerne gespeichert hätten – aber auch in diesen Fällen ist mit Vorsicht vorzugehen: Einerseits um die GND nicht unnötig aufzublähen, andererseits aber auch, um den redaktionellen Aufwand zu verringern, für den Fall, dass die Person ihr Einverständnis zur Datenspeicherung zurückziehen sollten.

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Weniger kritisch sind Angaben wie Wirkungsdaten, Ländercode (Pflichtangabe), akademischer Grad, thematischer Schwerpunkt, Adelstitel, zugeordnete Titelangaben (MARC-Feld 672).

4. Wie sieht der rechtliche Rahmen aus?

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