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Normdatensätzen für Sachbegriffe, Werktitel und weitere Geografika wie Bauwerke, Großplastiken, Wege, Naturparks usw. werden nach den "Regeln für den Schlagwortkatalog" (RSWK), Werke der Musik nach den "Regeln für die alphabetische Katalogisierung von Ausgaben musikalischer Werke" (RAK-M) erfasst. Die Regeln werden durch GND-Übergangsregeln (GND-ÜR) und GND-Anwendungsbestimmunen (GND-AWB) ergänzt.
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