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Einleitung
Der rechtliche Status oder die Nutzungsmöglichkeiten eines digitalen Dokuments ändert sich bis zu dem Zeitpunkt, an dem Rechte oder Schutzfristen ablaufen. In der Regel ist gesetzlich geregelt, wann Rechte oder Schutzfristen Schutzdauern ablaufen (Siehe: Untersuchung - Rechtliche Grundlagen und deren SchutzfristenSchutzdauern), so dass das Datum in die Metadaten eingetragen werden kann, an dem das Recht oder die Schutzfrist Schutzdauern abläuft. Allerdings können sich die Fristen ändern und die Datum-Werte müssten erneut berechnet und in den Metadaten der digitalen Objekte aktualisiert werden. Dies ist auf Dauer nicht durchführbar und beherrschbar. Somit wäre die Erfassung des Start-Datums einer Frist sinnvoller. Die Dauer der Frist könnte aus dem Rechtehinweis abgeleitet werden und müsste von den jeweiligen Präsentationssystemen verarbeitet werden.
In der Lizenzen Gruppen wurden Schutzfristen Schutzdauern in der Empfehlung Zeitliche Gültigkeit (Empfehlung 3.0) beschrieben. Allerdings konnten nur wenige Metadatenstandards berücksichtigt werden (Übersicht Empfehlungen - Matrix), weil Felder oder Elemente für diese Information nur in wenigen Metadatenstandards vorhanden sind.
Die Beispiele wurden aus Untersuchung - Berücksichtigung mehrerer gesetzlicher Grundlagen übernommen.
Fragen
- Welches Datum sollte eingetragen werden?
- Start-Datum: Das Auslaufen eines Rechts lässt sich in den jeweiligen Systemen aus der Frist der jeweiligen Rechte und Schutzfristen) ableiten
- End-Datum: Wenn sich die Fristen ändern, müssen die Metadaten der betroffenen digitalen Objekte angepasst werden
- Welche Werte müssen berücksichtigt werden?
- Neben der Angabe des aktuellen Rechtehinweises muss auch angegeben werden, welcher Rechtehinweis danach gilt. Entweder kann der Folgewert eindeutig abgeleitet werden, oder er muss zusätzlich erfasst werden.
- VORHER: Urheberrechtsschutz 1.0
- NACHHER: Public Domain Mark 1.0
- Müssen die Datum-Werte standardisiert erfasst werden, oder können sie aus den bestehenden Metadaten präzise und zuverlässig ermittelt werden?
- Bei Erscheinungsdaten führen Werte wie "circa 1965", "1960-1968", oder "Erscheinungsdatum nicht ermittelbar" zu Fehlern - deshalb könnte eine zusätzliche Erfassung notwendig sein
- Sterbedaten sind in der Regel nicht in den Metadaten der digitalen Objekte vorhanden, sondern eher in den GND-Daten - deshalb könnte eine zusätzliche Erfassung notwendig sein
- Welche Rechtehinweise gelten nach Ablauf der verwandten Schutzrechte (Leistungsschutzrechte)?
- Der allgemeine Rechtehinweis für den Urheberrechtsschutz gilt und es wird keine Kennzeichnung für ausgelaufene verwandten Schutzrechte (Leistungsschutzrechte) erstellt oder angewendet.
- Wie wird sicher gestellt, dass in den Präsentationssystemen die korrekten Werte angezeigt werden? Sollen auch die Datum-Werte angezeigt werden?
- Abgelaufenes verwandtes Schutzrecht: Es kann einfach nicht mehr angezeigt werden, oder als abgelaufen gekennzeichnet werden
Untersuchung
Erfassung oder Ableitung des Rechtestatus
Allgemeine Informationen
Wird der Rechtestatus eines zum Beispiel urheberrechtlich geschützten Objekts in dessen Metadaten beschrieben, muss die Bezeichnung des Rechtestatus "Urheberrechtsschutz 1.0" nach Ablauf des Urheberrechtsschutzes angepasst werden. In der Praxis stellt sich die Frage, ob neben des aktuell gültigen Rechtestatus auch der darauf folgende Rechtestatus in den Metadaten erfasst werden muss, um dadurch eine maschinelle Anpassung zu ermöglichen oder zumindest zu unterstützen. Alternativ dazu könnte der folgende Rechtestatus abgeleitet werden. Im Folgenden werden Vor- und Nachteile der beiden Ansätze skizziert.
Erfassung des folgenden Rechtestatus
Es werden sowohl der aktuell gültige als auch der darauf folgende Rechtestatus in den Metadaten des Objekts erfasst.
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Es muss davon ausgegangen werden, dass die Erfassung mehrerer Rechtestatus nicht möglich ist, weil weder die angewendeten Metadatenstandards noch die technischen Systeme kurz- oder mittelfristig an die notwendigen Anforderungen angepasst werden können. Die Notwendigkeit komplexer Konstrukte sollte zudem hinsichtlich der Aufwände zur Erfassung und zur Auswertung der Daten gut bedacht werden - insbesondere im Vergleich zu dem daraus entstehenden Nutzen.
Ableitung des folgenden Rechtestatus
Es wird nur der aktuell gültige Rechtestatus in den Metadaten des Objekts erfasst.
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| Rechtestaus vor Ablauf | Rechtestaus nach Ablauf | Bemerkung |
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Ablauf gesetzlicher Fristen | ||
| Urheberrechtsschutz 1.0 | Public Domain Mark 1.0 |
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| Vergriffene Werke | Public Domain Mark 1.0 |
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| Public Domain Mark 1.0 |
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Persönlichkeitsrecht Urheberpersönlichkeitsrecht | Public Domain Mark 1.0 |
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(Werk: Public Domain Mark 1.0) | Public Domain Mark 1.0 |
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Verwandte Schutzrechte - Verwertungsrechte (Werk: Urheberrechtsschutz 1.0) | Urheberrechtsschutz 1.0 |
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Ablauf vertraglicher Embargofristen | ||
| Urheberrechtsschutz 1.0 + Embargoed Access |
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| Urheberrechtsschutz 1.0 + Embargoed Access | CC BY 4.0 + Open Access |
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| Inhalt nach Stichwort | ||||||||
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Start oder Ende einer Frist/eines Rechtsstatus
Allgemeine Informationen
In diesem Abschnitt "Start oder Ende einer Frist/eines Rechtsstatus" werden mögliche Lösungswege beschrieben, um Schutz- oder Embargofristen in den Metadaten digitaler Objekte zu erfassen. Dazu werden bekannte Möglichkeiten und Grenzen beschrieben, die jeweils als Diskussionsgrundlage zu verstehen sind. Mit dem Metadatenstandard MARC werden konkrete Beispiele erstellt, um die Möglichkeiten und Grenzen eines Metadatenstandards zu zeigen. In der Praxis müssen weitere Metadatenstandards berücksichtigt werden, um die Interoperabilität der Metadaten zu gewährleisten.
Nach der Beschreibung zur Berechnung der Schutzfrist Schutzdauer werden jeweils die bekannten Vor- und Nachteile zur Erfassung der jeweiligen Datum-Werte vorgestellt, einige MARC-Beispiele beschrieben um danach die sich daraus ergebenden Möglichkeiten zur maschinellen, manuellen oder semi-maschinellen Auswertung abzuleiten.
Berechnung der
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Schutzdauer
Die Berechnung der Schutzfrist Schutzdauer beginnt nach nach UrhG § 69 „mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem das für den Beginn der Frist maßgebende Ereignis eingetreten ist.“
- Vergleiche: Untersuchung - Berechnung der Schutzfristen Schutzdauer des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte
Beispiel Ament, Wilhelm:
- Lebensdaten 01.11.1876 - 13.11.1956
- Beginn SchutzfristSchutzdauer: 01.01.1957
- Ende SchutzfristSchutzdauer: 31.12.2026
- Beginn Status der Gemeinfreiheit: 01.01.2027
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: Diese Aussage wird erneut bewertet und entsprechend werden die Datum-Werte in den folgenden Beispielen angepasst.
Start-Datum
Ein Grund für die Erfassung des Start-Datums einer Frist ist eine mögliche nachträgliche Anpassung der Frist-Dauer.
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Sind das Start-Datum und eine eindeutige Identifizierung des Rechtestatus vorhanden, kann die Schutzfrist Schutzdauer aus dem Rechtestatus abgeleitet werden und somit das End-Datum aus Start-Datum und Schutzfrist berechnet und verarbeitet werden, ohne dass die Metadaten angepasst werden müssen.
Start-Datum und Dauer
Gründe für die Erfassung des Start-Datums und der Dauer der Frist sind:
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Es muss jedoch berücksichtigt werden, dass bei Anpassungen der Frist-Dauer die betroffenen Objekte ermittelt und die Werte der Dauer angepasst werden müssen.
End-Datum
Gründe für die Erfassung des End-Datums einer Frist oder eines Rechtsstaus sind:
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Es muss jedoch berücksichtigt werden, dass bei Anpassungen der Frist-Dauer die betroffenen Objekte ermittelt und die End-Daten angepasst werden müssen.
Metadatenstandard MARC
Es müssen auch die Möglichkeiten der Metadatenstandards berücksichtigt werden. In dem MARC-Element 540 $g ist zum Beispiel bisher nur die Erfassung des End-Datums vorgesehen.
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Im Fall des Metadatenstandards MARC sollten die folgende Möglichkeiten "Anpassung Metadatenstandard" und "Auslegung Metadatenstandard" berücksichtigt werden:
Anpassung Metadatenstandard
Vorschlag 1: Neues Unterfeld $h für Angabe des Start- und End-Datum
540 ## $aUrheberrechtsschutz 1.0$g20261231$hEnd$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$2rs540 ## $aUrheberrechtsschutz 1.0$g19570101$hStart$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$2rs
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- Eindeutige Erfassung des Start- und End-Datum möglich
Vorschlag 2: Neues Unterfeld $h für Erfassung des Start-Datums
540 ## $aUrheberrechtsschutz 1.0$g20261231$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$2rs540 ## $aUrheberrechtsschutz 1.0$h$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$2rs19570101
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- Eindeutige Erfassung des Start- und End-Datum möglich
Auslegung Metadatenstandard
Vorschlag 3: Angabe des Start- und End-Datum in Unterfeld $g
Nach ISO 8601 ist auch das Zeitintervall durch Start- und End-Datum standardisiert erfassbar.
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- Mit gewissen technischen Aufwänden können Anpassungen an die Schutzfristen Schutzdauern umgesetzt werden, wenn die Differenz errechnet wird und das neue Enddatum neu berechnet wird.
- Transparenz und Nachvollziehbarkeit hinsichtlich Änderung des Rechtestatus sind gegeben - insbesondere, wenn die Werte auch nach der Umstellung auf den folgenden Rechtestatus erhalten bleiben.
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| Info |
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Eine ausführlichere Untersuchung wird unter Untersuchung - Erfassung von Schutzdauern durchgeführt. |
Vorschlag 4: Angabe des Start-Datums und der Dauer in Unterfeld $g
Nach ISO 8601 ist auch die Dauer standardisiert erfassbar.
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- Mit gewissen technischen Aufwänden können Anpassungen an die Schutzfristen Schutzdauern umgesetzt werden, wenn der Wert der Dauer angepasst wird. Dies ist in Abhängigkeit des Rechtestatus realisierbar.
- Transparenz und Nachvollziehbarkeit hinsichtlich Änderung des Rechtestatus sind gegeben - insbesondere, wenn die Werte auch nach der Umstellung auf den folgenden Rechtestatus erhalten bleiben.
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| Info |
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Eine ausführlichere Untersuchung wird unter Untersuchung - Erfassung von Schutzdauern durchgeführt. |
Umsetzung der Status-Änderungen
Wenn alle notwendigen Informationen bezüglich des Status und der Fristen vorhanden sind, müssen Verfahren entwickelt werden, die eine rasche Anpassung der Status nach Ablauf der Fristen ermöglichen. Auch hier sollten die aktuellen Grenzen der Metadatenstandards, der technischen Systeme sowie der Interoperabilität berücksichtigt werden. Vermutlich müssen vorerst semi-maschinelle Abläufe für die verschiedenen Szenarien in den jeweiligen Systemen entwickelt werden.
Zum Beispiel können zu Beginn Jahres die Objekte ermittelt werden, deren Urheberrechtsschutz über den Jahreswechsel abgelaufen ist (Vergleiche: Berechnung der SchutzfristSchutzdauer). Im Anschluss kann der Rechtestatus auf "Public Domain Mark 1.0" aktualisiert werden. Es muss bestimmt werden, ob die Informationen über die Fristen weiterhin in den Metadaten enthalten bleiben, um auf möglichen Verlängerungen von Fristen reagieren zu können, oder um zum Beispiel bei Anfragen, ... rasch nachvollziehen zu können, ob der Status korrekt ist. Alternativ können die Informationen entfernt werden.
In den folgenden Beispielen werden mehrere Möglichkeiten umgesetzt.
Beispiele für die Umsetzung im Metadatenstandard MARC
Beispiel für Änderung des Rechtestatus eines urheberrechtlich geschützten Werkes
Zeitpunkt
Angabe des Zeitpunkts wird nach Anpassung auf Public Domain Mark entfernt
Stand bis 2026-12-31
506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star540 ## $aUrheberrechtsschutz 1.0$g20261231$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$2rs
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506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star540 ## $aPublic Domain Mark 1.0$uhttp://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/$2cc
Zeitraum
Angabe des Zeitraums wird nach Anpassung auf Public Domain Mark entfernt
Stand bis 2026-12-31
506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star540 ## $aUrheberrechtsschutz 1.0$g19570101/20261231$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$2rs
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506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star540 ## $aPublic Domain Mark 1.0$uhttp://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/$2cc
Angabe des Zeitraums bleibt nach Anpassung auf Public Domain Mark erhalten
Stand bis 2026-12-31
506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star540 ## $aUrheberrechtsschutz 1.0$g19570101/20261231$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$2rs
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| Hinweis |
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Dauer
Angabe der Dauer wird nach Anpassung auf Public Domain Mark entfernt
Stand bis 2026-12-31
506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star540 ## $aUrheberrechtsschutz 1.0$g19570101/PY70$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$2rs
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506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star540 ## $aPublic Domain Mark 1.0$uhttp://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/$2cc
Angabe der Dauer bleibt nach Anpassung auf Public Domain Mark erhalten
Stand bis 2026-12-31
506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star540 ## $aUrheberrechtsschutz 1.0$g19570101/PY70$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$2rs
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| Hinweis |
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Beispiel für Änderung des Rechtestatus eines Vergriffenen Werkes
Dauer
Angabe der Dauer bleibt nach Anpassung auf Public Domain Mark erhalten
Stand bis 2026-12-31
366 ## $cOP$2onixas506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star540 ## $aUrheberrechtsschutz 1.0$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$2rs$g19570101/PY70540 ## $aVergriffene Werke 1.0$uhttps://nutzungshinweis.slub-dresden.de/ve-we/1.0/542 ## $nWahrnehmung der Rechte durch die VG Wort (§ 51 VGG)
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| Hinweis |
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Beispiele für weitere Metadatenstandards
Beispiele für Abhängigkeit von Rechtestatus Werk und
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Schutzdauern
Beispiel: Gemeinfreies musikalisches Werk + Verwandtes Schutzrecht - Verwertungsrechte + Urheber/in verstorben
Daten zur Ermittlung des Rechtestatus:
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- Public Domain Mark 1.0
Start-Datum = 1992 + [Archiv] Verwandte Schutzrechte - Verwertungsrechte 1.0 Deutschland (Entwurf Rechtehinweis) (→ 70 Jahre) = In der Präsentation kann 2062 berechnet werden
Wenn sich die Schutzfrist Schutzdauer ändert, muss dies nicht in den Metadaten angepasst werden. Statt dessen kann in den Präsentationssystemen die Ableitung der Schutzfrist aus Schutzdauer aus Verwertungsrecht - Tonträger 1.0 Deutschland angepasst werden.
Verwertungsrechte ab 2062: Keine Kennzeichnung - es gilt der allgemeine Rechtehinweis: Public Domain Mark 1.0
Beispiel: Urheberrechtlich Geschützes musikalisches Werk + Verwandtes Schutzrecht - Verwertungsrechte + Urheber/in verstorben
Daten zur Ermittlung des Rechtestatus:
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- Start-Datum =
20032004 + Urheberrechtsschutz 1.0 (→ 70 Jahre) = In der Präsentation kann 2073 berechnet werden- Rechtehinweis ab 2073: Public Domain Mark 1.0
Start-Datum = 1968 + [Archiv] Verwandte Schutzrechte - Verwertungsrechte 1.0 Deutschland (Entwurf Rechtehinweis) (→ 70 Jahre) = In der Präsentation kann 2038 berechnet werden
Wenn sich die Schutzfrist Schutzdauer ändert, muss dies nicht in den Metadaten angepasst werden. Statt dessen kann in den Präsentationssystemen die Ableitung der Schutzfrist aus Schutzdauer aus [Archiv] Verwandte Schutzrechte - Verwertungsrechte 1.0 Deutschland (Entwurf Rechtehinweis) angepasst werden.
Verwertungsrechte ab 2038: Keine Kennzeichnung - es gilt der allgemeine Rechtehinweis: Urheberrechtsschutz 1.0
Beispiel: Urheberrechtlich Geschützes musikalisches Werk + Verwandtes Schutzrecht - Verwertungsrechte + Urheber/in nicht verstorben
Daten zur Ermittlung des Rechtestatus:
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- Start-Datum = ? + Urheberrechtsschutz 1.0 (→ 70 Jahre) = In der Präsentation kann ? berechnet werden - sobald das Sterbedatum bekannt ist
- Rechtehinweis ab ?: Public Domain Mark 1.0
- Start-Datum = 1994 + [Archiv] Verwandte Schutzrechte - Verwertungsrechte 1.0 Deutschland (Entwurf Rechtehinweis) (→ 70 Jahre) = In der Präsentation kann 2064 berechnet werden
- Wenn sich die Schutzfrist Schutzdauer ändert, muss dies nicht in den Metadaten angepasst werden. Statt dessen kann in den Präsentationssystemen die Ableitung der Schutzfrist Schutzdauer aus [Archiv] Verwandte Schutzrechte - Verwertungsrechte 1.0 Deutschland (Entwurf Rechtehinweis) angepasst werden.
- Verwertungsrechte ab 2064: Keine Kennzeichnung - es gilt der allgemeine Rechtehinweis : Urheberrechtsschutz 1.0
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