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Definition


Auszug

Der Rechteinhaber oder die Rechteinhaberin ist die Person oder die Körperschaft, die über die notwendigen Rechte verfügt, das betreffende Dokument online zu veröffentlichen. In der Regel ist dies der Urheber oder die Urheberin des Dokuments, außer die betreffenden Rechte wurden an eine andere Person oder Körperschaft übertragen. Es ist auch möglich, dass der Urheber oder die Urheberin nicht über die notwendigen Rechte aller Inhalte für eine Online-Veröffentlichung verfügt, zum Beispiel wenn Bilder oder andere Texte enthalten sind. Somit sind mehrere Rechteinhaber oder Rechteinhaberinnen eines Dokument möglich.

Rechteinhaber müssen zum Beispiel bei den Creative Commons Lizenzen mit Namensnennung explizit angegeben werden. Ansonsten können Nutzer oder Nutzerinnen die Dokumente nicht entsprechend der Lizenz-Anforderung verwenden.

Die Ermittlung der Rechteinhaber ist in vielen Fällen komplex und es müssen mehrere Aspekte berücksichtigt werden. Die Lizenzen Gruppe formuliert deshalb keine Empfehlung zur Ermittlung des Rechteinhabers. Die Empfehlung der Lizenzen Gruppe beschreibt, ob und wie die Rechteinhaber in den jeweiligen Metadatenstandards eingetragen werden können.

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