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Definition


Auszug

Der Rechteinhaber oder der Rechteinhaberin ist die Person oder die Körperschaft, die über die notwendigen Rechte verfügt, das betreffende Dokument online zu veröffentlichen. In der Regel ist dies der Urheber oder die Urheberin des Dokuments, außer die betreffenden Rechte wurden an eine andere Person oder Körperschaft übertragen, oder der Urheber oder die Urheberin verfügt nicht die notwendigen Rechte aller Inhalte für eine Online-Veröffentlichung. Die Rechte eines Dokument können bei mehreren Rechteinhabern liegenEin Objekt kann mehrere Rechteinhaber oder Rechteinhaberinnen haben. Für die Ermittlung des Rechteinhabers oder der Rechteinhaberin kann keine Empfehlung gegeben werden.

Der Rechteinhaber oder die Rechteinhaberin muss zum Beispiel bei allen Creative Commons Lizenzen mit Namensnennung angegeben werden. Ansonsten können Nutzer die Objekte nicht entsprechend der Lizenzanforderung verwenden.

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