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Einleitung

Das Dublin Core Metadata Element Set - kurz DCMES - wurde 1995 entwickelt und wird seitdem von der Dublin Core Metadata Initiative (DCMI) gepflegt. DC ist ein Austauschformat, das mit verschiedenen Syntaxen (z. B. XML) genutzt werden kann und vor allem für die Beschreibung der bibliografischen Eigenschaften von digitalen Objekten verwendet wird.

Access Status

Siehe: DCMES (Empfehlung 1.0)

Rechtehinweis/Lizenz

Siehe: DCMES (Empfehlung 1.0)

Rechteinhaber

Definition

Info

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DINIAGKIM:[Entwurf] Rechteinhaber (Empfehlung 1.1)
DINIAGKIM:[Entwurf] Rechteinhaber (Empfehlung 1.1)
nopaneltrue

Siehe [Entwurf] Rechteinhaber (Empfehlung 1.1) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.

Empfehlung

Tipp

Für DCMES kann keine Empfehlung zur Beschreibung des Rechteinhabers gegeben werden.

Beispiele

-

Anwendungsfall: Vergriffene Werke

Einleitung

Info

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DINIAGKIM:[Entwurf] Vergriffene Werke (Empfehlung 1.0)
DINIAGKIM:[Entwurf] Vergriffene Werke (Empfehlung 1.0)
nopaneltrue

Siehe [Entwurf] Vergriffene Werke (Empfehlung 1.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.

Empfehlung

Tipp

Für die Beschreibung Vergriffener Werke empfehlen wir die Verwendung der folgenden Elemente aus DCMES:

Access Status

Für Vergriffene Werke empfiehlt die Gruppe Lizenzen die Vergabe des Access Status  "Open Access" von COAR (http://purl.org/coar/access_right/c_abf2).

Rechtehinweis

Für Vergriffene Werke empfiehlt die Gruppe Lizenzen die Vergabe des Rechtehinweis "Urheberschutz 1.0" von Rights Statements (http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/).

Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)

Die Lizenzen Gruppe empfiehlt, den Vermerk "Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)" in das DCMES-Element <rights> einzutragen.

Beispiel

Codeblock
languagexml
<dc:rights>http://purl.org/coar/access_right/c_abf2</dc:rights>
<dc:rights>http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/</dc:rights>
<dc:rights>Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)</dc:rights>

 

Anwendungsfall: Lokale Nutzungshinweise

Einleitung

Info

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DINIAGKIM:[Entwurf] Lokale Nutzungshinweise (Empfehlung 1.0)
DINIAGKIM:[Entwurf] Lokale Nutzungshinweise (Empfehlung 1.0)
nopaneltrue

Siehe [Entwurf] Lokale Nutzungshinweise (Empfehlung 1.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.

Empfehlung

Tipp

Für die Beschreibung lokaler Nutzungshinweise empfehlen wir die Verwendung der folgenden Elemente aus  DCMES:

Access Status

Gelten für Dokumente lokale Nutzungshinweise, empfiehlt die Lizenzen Gruppe die Beschreibung mit dem passenden Access Status. Wenn das Dokument zum Beispiel frei zugänglich ist, sollte "Open Access" von COAR (http://purl.org/coar/access_right/c_abf2) vergeben werden.

Rechtehinweis

Gelten für Dokumente lokale Nutzungshinweise, empfiehlt die Lizenzen Gruppe die Beschreibung mit dem passenden Rechtehinweis. Wenn das Dokument zum Beispiel urheberrechtlich geschützt ist, sollte das Rights Statements "Urheberschutz 1.0" (http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/) vergeben werden.

Nutzungshinweis

Lokale Nutzungshinweise sind weder für die Weitergabe an Aggregatoren noch für das Langzeitarchiv verpflichtend, so dass eine standardisierte Beschreibung nicht zwingend notwendig ist. Um die Anwendung und die Interpretation zu erleichtern, empfiehlt die Gruppe Lizenzen für lokale Nutzungshinweise das DCMES-Element <dc:rights>. In dem DCMES-Element wird die persistente URL zu den ausführlichen Informationen eingetragen.

Beispiel

Codeblock
languagexml
<dc:rights>http://purl.org/coar/access_right/c_abf2</dc:rights>
<dc:rights>http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/</dc:rights>
<dc:rights>https://nutzungshinweis.slub-dresden.de/fz-rv/1.0/</dc:rights>

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