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Die Lizenzen Gruppe empfiehlt, den Vermerk "Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)" in das DCMES-Element <rights>
einzutragen.
Beispiel
Codeblock | ||
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<dc:rights>http://purl.org/coar/access_right/c_abf2</dc:rights>
<dc:rights>http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/</dc:rights>
<dc:rights>Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)</dc:rights> |
Anwendungsfall: Lokale Nutzungshinweise
Einleitung
Info | ||||||||
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Siehe [Entwurf] Lokale Nutzungshinweise (Empfehlung 1.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen. |
Empfehlung
Tipp |
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Für die Beschreibung Vergriffener Werke empfehlen wir die Verwendung der folgenden Elemente aus DCMES: |
Access Status
Gelten für Dokumente lokale Nutzungshinweise, empfiehlt die Lizenzen Gruppe die Beschreibung mit dem passenden Access Status. Wenn das Dokument zum Beispiel frei zugänglich ist, sollte "Open Access" von COAR (http://purl.org/coar/access_right/c_abf2) vergeben werden.
Rechtehinweis
Gelten für Dokumente lokale Nutzungshinweise, empfiehlt die Lizenzen Gruppe die Beschreibung mit dem passenden Rechtehinweis. Wenn das Dokument zum Beispiel urheberrechtlich geschützt ist, sollte das Rights Statements "Urheberschutz 1.0" (http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/) vergeben werden.
Nutzungshinweis
Lokale Nutzungshinweise sind weder für die Weitergabe an Aggregatoren noch für das Langzeitarchiv verpflichtend, so dass eine standardisierte Beschreibung nicht zwingend notwendig ist. Um die Anwendung und die Interpretation zu erleichtern, empfiehlt die Gruppe Lizenzen für lokale Nutzungshinweise das DCMES-Element <dc:rights>
. In dem DCMES-Element wird die persistente URL zu den ausführlichen Informationen eingetragen.
Beispiel
Codeblock | ||
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<dc:rights>http://purl.org/coar/access_right/c_abf2</dc:rights> <dc:rights>http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/</dc:rights> <dc:rights>https://nutzungshinweis.slub-dresden.de/fz-rv/1.0/</dc:rights> |