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Info

Das Gesetz zu den Vergriffenen Werken sieht nur vor, dass die Angabe zur Urheberrechtswahrnehmung durch die VG Wort am Digitalisat angezeigt werden muss. Eine gültige End-Nutzungs-Lizenz Einen allgemein gültigen Nutzungshinweis dieser Digitalisate wurde nicht formuliert:

"die Vervielfältigung und die öffentliche Zugänglichmachung nicht gewerblichen Zwecken dient"

https://www.gesetze-im-internet.de/vgg/__51.html

"Das Gesetz und der Rahmenvertrag räumen privilegierten Institutionen (öffentlich zugängliche Bibliotheken, Bildungseinrichtungen, Museen, Archiven und im Bereich des Film- oder Tonerbes tätigen Einrichtungen) das Recht zur Vervielfältigung und öffentlichen Zugänglichmachung ausschließlich zum Zweck der Nutzung im Rahmen von digitalen Sammlungen ein und schließen eine Nutzung zu gewerblichen Zwecken aus."

http://www.dnb.de/DE/Service/DigitaleDienste/LizenzierungsserviceVW/lizenzierungsserviceVW_node.html

Eine Empfehlung für eine End-Nutzer-Lizenz einen Nutzungshinweis kann auf Grund der unpräzisen Vorgabe nicht formuliert werden. Es ist jedoch möglich, Lizenzen zu vergeben Nutzungshinweis anzugeben, die den offiziellen Vorgaben nicht widersprechen.

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Nach Absprache zwischen Hohmann, Andre und Herrmann, Simon (): Dies wird nicht in der Empfehlung berücksichtigt, weil die Lizenz der Nutzungshinweis nicht spezifisch für die vergriffenen Werke gilt. Es ist jedoch möglich, dass eine Institution eine einen solchen Nutzungshinweis angibt. 

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