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Definition

Unter Amateurfilmen sind diejenigen filmischen Erzeugnisse zu verstehen, die von Privatpersonen (Laien) oder Betrieben und Institutionen, die nicht zum Rundfunk- und kinematografischen Bereich gehören, produziert wurden und i.d.R. nicht kommerziell weiterverbreitet werden. Innerhalb von Gedächtnisinstitutionen können sie u.a. aus Behördenüberlieferung, sonstigen staatlichen Institutionen (insbesondere aus dem Bereich Kunst und Kultur) sowie aus dem nichtstaatlichen Bereich (Nachlässe von Politikern, Journalisten, Künstlern und sonstigen Personen der Zeitgeschichte) stammen.

Beispiele

Videodokumentationen von Polizeieinsätzen: Hierbei handelt es sich um dienstlich von Polizeibeamten oder in deren Auftrag erstellte Videoproduktionen, etwa in Zusammenhang mit Zwischenfällen bei einer Demonstration. Entstehungszweck ist die Überwachung der öffentlichen Sicherheit und ggf. die Beweisaufnahme bei Rechtsverstößen. Für Gedächtnisinstitutionen sind diese Aufnahmen aufgrund des potenziellen zeitgeschichtlichen Dokumentationswerts interessant (z.B. Aufnahmen vom sogenannten „Schwarzen Donnerstag" im Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen um das Projekt „Stuttgart 21“).

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