Für Kommentare und Fragen nutzen Sie bitte die Kommentarfunktion.

4 Kommentare

  1. Bitte im Beispiel "Vatikanisches Konzil$n2$d1962-1965$cVatikanstadt" die Ortsangabe weglassen. "Vatikanstadt" ist der Landesbegriff, kein Ort. Lt. Brockhaus: "Vatikanstadt, Staat der V., ital. Stato della Citta del Vaticano, selbstständiges, im Bereich von Rom durch die Lateranverträge 1929 geschaffenes päpstl. Staatsgebiet rechts des Tiber, ..."

    Länder werden auch nach den neuen Regeln nicht als "Ortsangaben" verwendet, vgl. AWB "Einzelkongress, mehrere Veranstaltungsorte": Sind anstelle von Tagungsorten größere geografische Einheiten, z.B. ein Land, eine Region oder dgl. genannt, so werden diese nicht als Bestandteil des Namens (in standardisierter Form) angegeben.

    In 411 fehlt die Ortsangabe bereits korrekt.

    Da aber jetzt nach C7 "Hinzuzufügende identifzierende Merkmale und Beziehungen" auch Einzelgebäude als Veranstaltungsorte berücksichtigt werden können, könnte man vielleicht den Petersdom, in dem das Konzil abgehalten wurde, als "Ort" angeben.

    1. Wurde in Telko am 13.6. geklärt: Vatikanstadt ist ein Stadtstaat und wird wie ein Ort behandelt. Also muss die Ortsangabe bleiben. Bitte noch in 411 ergänzen.

  2. Bitte bei "Regelwerke" noch RAK-WB: ...; 204 ergänzen.

  3. Vielen Dank für den Hinweis. Bei der Überarbeitung der GND-Unterlagen werden wir das Thema berücksichtigen.