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2 Kommentare

  1. Bitte im Beispiel "Vatikanisches Konzil$n2$d1962-1965$cVatikanstadt" die Ortsangabe weglassen. "Vatikanstadt" ist der Landesbegriff, kein Ort. Lt. Brockhaus: "Vatikanstadt, Staat der V., ital. Stato della Citta del Vaticano, selbstständiges, im Bereich von Rom durch die Lateranverträge 1929 geschaffenes päpstl. Staatsgebiet rechts des Tiber, ..."

    Länder werden auch nach den neuen Regeln nicht als "Ortsangaben" verwendet, vgl. AWB "Einzelkongress, mehrere Veranstaltungsorte": Sind anstelle von Tagungsorten größere geografische Einheiten, z.B. ein Land, eine Region oder dgl. genannt, so werden diese nicht als Bestandteil des Namens (in standardisierter Form) angegeben.

    In C3 "Wahl des Namens, Informationsquellen" müsste im gleichen Beispiel ebenfalls in 111 der Ort weggelassen werden. In 411 fehlt er bereits korrekt.

    Da aber jetzt nach C7 "Hinzuzufügende identifzierende Merkmale und Beziehungen" auch Einzelgebäude als Veranstaltungsorte berücksichtigt werden können, könnte man vielleicht den Petersdom, in dem das Konzil abgehalten wurde, als "Ort" angeben.

    1. Abgestimmtes Ergebnis zur Fragestellung:

      Dürfen die als in Beziehung stehendes Geografikum bei Kongressen genutzt werden oder nicht?

      Ja, es wird  „Vatikanstadt“ oder „Monaco“ genommen. Es sind Stadtstaaten, also sowohl Staaten wie Städte. Stadtstaaten erfüllen die Funktion eines Ortes.