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2 Kommentare

  1. Wir hatten kürzlich den Fall von zwei Kongressen, die beide mit der gleichen Kurzform (HIS) angesetzt werden sollten. Statt eines identifizierenden Zusatzes entschied DNB sich zur Ansetzung unter der Langform, die bei beiden Kongressen unterschiedlich war. Argumentiert wurde mit o.g. AWB u. RDA 11.2.2.5, Absatz 5: Den RDA-Text haben wir so verstanden, dass grundsätzlich die Kurzform als gebräuchliche Form bevorzugt wird, aber wenn dadurch Gleichnamigkeit mit einer anderen Körperschaft auftritt, soll eine andere Namensform als BN gewählt werden. Dem Text aus der AWB konnten wir das so nicht entnehmen. Wir hatten den AWB-Text so aufgefasst, dass nicht ohne Not eine häufig verwendete Abkürzung BN werden sollte, sondern nur dann, wenn die Körperschaft sich in einer der Hauptinformationsquellen so nennt. Wenn jetzt gemäß RDA-Text grundsätzlich bei Gleichnamigkeit der selbstgebrauchten Initialformen lieber die Langform gewählt werden soll, bitten wir darum, den AWB-Text dahingehend zu verdeutlichen.

  2. Vielen Dank für den Hinweis. Bei der Überarbeitung der GND-Unterlagen werden wir das Thema berücksichtigen.