Liebe Kolleginnen und Kollegen bei der DNB,
im Vergleich zur früheren GKD-Kategorie 250"Verweisungsformen für Körperschaftsnamen", in dem die Übergehungsverweisungen bei Körperschaftsnamen gemäß RAK-WB § 411,10 detailliert aufgelistet waren, ist das Feld 410 überaus knapp gehalten. Hier heißt es lediglich "Welche abweichenden Namen von Körperschaften erfasst werden, richtet sich nach den Regeln der RSWK bzw. RAK-WB"... Es wäre doch schön, auch hier gleich inhaltliche Informationen zu bekommen. Wird hier noch nachgebessert? Viele Grüße, Petra Bengtson, TIB/UB Hannover <0089>
Kommentar
Anonym sagt:
Liebe Kolleginnen und Kollegen bei der DNB,
im Vergleich zur früheren GKD-Kategorie 250"Verweisungsformen für Körperschaftsnamen", in dem die Übergehungsverweisungen bei Körperschaftsnamen gemäß RAK-WB § 411,10 detailliert aufgelistet waren, ist das Feld 410 überaus knapp gehalten. Hier heißt es lediglich "Welche abweichenden Namen von Körperschaften erfasst werden, richtet sich nach den Regeln der RSWK bzw. RAK-WB"... Es wäre doch schön, auch hier gleich inhaltliche Informationen zu bekommen. Wird hier noch nachgebessert? Viele Grüße, Petra Bengtson, TIB/UB Hannover <0089>