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VERÖFFENTLICHT - Diese Seite ist veröffentlicht. Die Empfehlung ist somit eine gültige Stellungnahme der Lizenzen Gruppe.

Inhalt

Einleitung

Das Format MAchine-Readable Cataloging - kurz MARC - wurde in den 1960er Jahren entwickelt und wird seitdem von dem Network Development and MARC Standards Office (NDMSO) an der Library of Congress gepflegt. Nach vielen Modernisierungen, Verzweigungen und Re-Integrationen erfolgte 1999 eine Umbenennung in "MARC 21" - MARC für das 21. Jahrhundert. MARC 21 gibt es in den beiden (inhaltlich identischen) Ausprägungen MARC (ISO 2709) und MARCXML. Neben MARC 21 existieren weitere Varianten von MARC, z.B. UNIMARC und INTERMARC. Die Bibliotheken der deutschsprachigen Länder haben im Zuge der Internationalisierung der bibliografischen Standards MARC 21 als einheitliches und obligatorisch zu verwendendes Austauschformat eingeführt. International wird MARC 21 neben seiner Funktion als Kommunikationsformat zusätzlich oft als Katalogisierungsformat und Internformat verwendet. In MARC 21 lassen sich neben bibliografischen Ressourcen (gedruckte und online) auch Normdaten mit ihren Entitäten, Lokal- und Bestandsdaten, Klassifikationen und Informationen für die Öffentlichkeitsarbeit abbilden. Längerfristig wird MARC 21 voraussichtlich durch BIBFRAME abgelöst werden.

Weitere Informationen finden Sie unter https://de.wikipedia.org/wiki/Machine-Readable_Cataloging.

Änderungen zu MARC (Empfehlung 3.0)

Durch die Erweiterung der Access Restriction Term Source Codes um den Wert "coarar" für das COAR Access Rights Vocabulary wurden zum einen die Beschreibung für das MARC-Feld <506 $2> im Abschnitt "Access Status" und zum anderen die Beispiele mit COAR-Vokabular dieser Empfehlung angepasst. 

Access Status

Definition

Der Access-Status gibt an, ob ein digitales Objekt für einen Endnutzer oder eine Endnutzerin vollumfänglich und frei zugänglich ist oder ob Restriktionen vorliegen. Eine Restriktion kann beispielsweise eine zeitlich begrenzte Zugriffsbeschränkung (Embargo) sein.

Siehe Access Status (Empfehlung 3.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.

Empfehlung

Für die Angabe, inwieweit ein digitales Objekt frei zugänglich ist, empfehlen wir die Verwendung der folgenden Elemente aus MARC:

506 (Restrictions on Access Note)

In das MARC-Feld <506> (http://www.loc.gov/marc/bibliographic/bd506.html) wird der Access Status eingetragen. Das Feld wird durch folgende Indikatoren und Unterfelder spezifiziert:

506 Indikator 1

In den MARC-Indikator <506 Indikator 1> wird zur Beschreibung des Access Status einer der folgenden Indikator-Werte verwendet:

  • Blank = "No information provided"
    wird im Rahmen der Empfehlung nicht angewendet
  • 0 = "No restrictions"
    wird im Rahmen der Empfehlung für "Open Access" angewendet
  • 1 = "Restrictions apply"
    wird im Rahmen der Empfehlung für "Closed Access", "Restricted Access", "Embargoed Access", "Metadata Only Access" angewendet

506 $a

In das MARC-Unterfeld <506 $a> wird zur Beschreibung des Access Status eine offizielle textliche Benennung, zum Beispiel "Open Access" oder "Restricted Access" eingetragen. 

506 $f

In das MARC-Unterfeld <506 $f> wird für digitale Objekte unter Open Access der Wert "unrestricted online access" (nach Access Restriction Term Source Codes und Standardized terminology for access restriction) eingetragen. Wenn es sich nicht um Open Access handelt und der Indikator 1 entsprechend den Wert "1" hat, wird hier je nach Sachverhalt einer der Werte "online access with authorization", "preview only" oder "no online access" eingetragen.

506 $g

In das MARC-Unterfeld <506 $g> wird gegebenenfalls ein Zeitpunkt eingetragen, ab dem ein digitales Objekt unter Open Access verfügbar wird bzw. geworden ist. Die Angabe erfolgt nach ISO 8601.

506 $q

In das MARC-Unterfeld <506 $q> kann bei Bedarf eingetragen werden, welche Organisation die Information zur Verfügung gestellt hat. Die Angabe kann mit Hilfe eines ISIL nach ISO 15511, oder mit Hilfe einer anderen geeigneten Kennzeichnung erfolgen.

506 $u

In das MARC-Unterfeld <506 $u> wird zur Beschreibung des Access Status der URI zum ausführlichen Beschreibungstext der Status-Angabe eingetragen.

506 $2

In das MARC-Feld <506 $2> werden die Werte entsprechend der Access Restriction Term Source Codes eingetragen. 

Beispiele

COAR

Open Access

506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2coarar 

Restricted Access

506 1# $aRestricted Access$fonline access with authorization$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_16ec$2coarar

Eprints AccessRights Vocabulary Encoding Scheme

Open Access

506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$g20211007$qDE-101$uhttp://purl.org/eprint/accessRights/OpenAccess$2star

Closed Access

506 1# $aClosed Access$fno online access$uhttp://purl.org/eprint/accessRights/ClosedAccess$2star

Rechtehinweis/Lizenz

Definition

Der Rechtehinweis oder die Lizenz gibt an, ob und, wenn zutreffend, welche Restriktionen für die Nutzung eines digitalen Objekts durch einen Endnutzer oder eine Endnutzerin gelten. Eine solche Restriktion kann beispielsweise die Vorgabe sein, dass ein digitales Objekt nicht kommerziell genutzt werden darf.

Siehe Rechtehinweis/Lizenz (Empfehlung 3.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.

Empfehlung

Für die Angabe, welche Nutzungsbedingungen für das digitale Objekt gelten, empfehlen wir die Verwendung der folgenden Elemente aus MARC:

540 (Terms Governing Use and Reproduction Note)

In das MARC-Feld <540> (http://www.loc.gov/marc/bibliographic/bd540.html) werden Angaben zur Lizenz oder zum Rechtehinweis eingetragen. Das Element wird durch folgende Unterfelder spezifiziert:

540 $a

In das MARC-Unterfeld <540 $a> wird zur Beschreibung der Lizenz oder des Rechtehinweises ein offizielle textliche Benennung eingetragen. 

540 $f

In das MARC-Unterfeld <540 $f> wird die Kurzform der Lizenz oder des Rechtehinweises eingetragen.

540 $g

In das MARC-Unterfeld <540 $g> wird gegebenenfalls ein Zeitpunkt eingetragen, ab dem, beziehungsweise bis zu dem eine Lizenz oder ein Rechtehinweis für ein digitales Objekt gilt. Die Angabe erfolgt nach ISO 8601.

540 $q

In das MARC-Unterfeld <540 $q> kann bei Bedarf die Organisation eingetragen werden, die die Information zur Verfügung gestellt hat. Die Angabe kann mit Hilfe eines ISIL nach ISO 15511, oder mit Hilfe einer anderen geeigneten Kennzeichnung erfolgen.

540 $u

In das MARC-Unterfeld <540 $u> wird zur Beschreibung der Lizenz oder des Rechtehinweises der URI zum ausführlichen Beschreibungstext der Lizenz oder des Rechtehinweises eingetragen.

540 $2

In das MARC-Unterfeld <540 $2> wird je nach dem zur Kennzeichnung der Lizenz oder des Rechtehinweises verwendeten Vokabular der Wert "cc" für Creative Commons oder "rs" für Rights Statements eingetragen.

 

Hinweis

2022 wurden Ergänzungen für Angaben zum Access Status, zur Lizenz und zum Rechtehinweis im Kontext eines URL in den MARC-Unterfeldern <856 $l>, <856 $n>, <856 $r> ermöglicht. Derzeit kann die Empfehlung bezüglich der Anwendung dieser MARC-Unterfelder jedoch nicht angepasst werden. 

Beispiele

Creative Commons: "Public Domain Mark 1.0" (Rechtehinweis)

540 ## $aPublic Domain Mark 1.0$uhttp://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/$2cc

Creative Commons: "CC BY 4.0" (Lizenz)

540 ## $aAttribution 4.0 International$fCC BY 4.0$g20211007$qDE-101$uhttp://creativecommons.org/licenses/by/4.0/$2cc

Rights Statements: "Urheberrechtsschutz 1.0" (Rechtehinweis)

540 ## $aUrheberrechtsschutz 1.0$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$2rs

Rights Statements: "Kein Urheberrechtsschutz – Vertragliche Beschränkungen 1.0" (Rechtehinweis)

540 ## $aKein Urheberrechtsschutz – Vertragliche Beschränkungen 1.0$uhttp://rightsstatements.org/vocab/NoC-CR/1.0/$2rs

Lokale Nutzungshinweise

Definition

Lokale Nutzungshinweise werden von der jeweiligen Institution formuliert und enthalten Informationen über die Nutzungsmöglichkeiten von digitalen Objekten durch Endnutzer und Endnutzerinnen. Wenn möglich, sollten Creative Commons-Lizenzen oder die Public Domain Mark angewendet werden. Nur wenn dies nicht möglich ist, sollten lokale Nutzungshinweise angewendet werden.

Siehe Lokale Nutzungshinweise (Empfehlung 3.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.

Empfehlung

Für die Beschreibung lokaler Nutzungshinweise empfehlen wir die Verwendung der folgenden Elemente aus MARC:

Nutzungshinweis

Lokale Nutzungshinweise sind weder für die Weitergabe an Aggregatoren noch für das Langzeitarchiv verpflichtend, so dass eine standardisierte Beschreibung nicht zwingend notwendig ist. Um die Anwendung und die Interpretation zu erleichtern, empfiehlt die Lizenzen Gruppe für lokale Nutzungshinweise das MARC-Feld <540>. In das MARC-Unterfeld <540 $a> wird die Benennung des Nutzungshinweises eingetragen. In das MARC-Unterfeld <540 $u> wird die persistente URL des Nutzungshinweises eingetragen.

Access Status

Zusätzlich zu lokalen Nutzungshinweisen empfiehlt die Lizenzen Gruppe im MARC-Feld <506> die Beschreibung mit dem passenden Access Status. Wenn das digitale Objekt zum Beispiel frei zugänglich ist, sollte "Open Access" von COAR (http://purl.org/coar/access_right/c_abf2) vergeben werden. Zudem erfolgt dementsprechend die Belegung von Indikator 1, des MARC-Unterfelds <506 $f> mit "unrestricted online access" und des MARC-Unterfeldes <506 $2> mit "coarar".

Rechtehinweis

Zusätzlich zu lokalen Nutzungshinweisen empfiehlt die Lizenzen Gruppe die Beschreibung mit dem passenden Rechtehinweis in dem MARC-Feld <540>. Wenn das digitale Objekt zum Beispiel urheberrechtlich geschützt ist, sollte das Rights Statement "Urheberrechtsschutz 1.0" (http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/) vergeben werden.

Beispiele

506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2coarar
540 ## $aUrheberrechtsschutz 1.0$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$2rs
540 ## $aFreier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0$uhttps://nutzungshinweis.slub-dresden.de/fz-rv/1.0/

Zeitliche Gültigkeit

Definition

Die zeitliche Gültigkeit gibt an, ob der Zugriff oder die Nutzung eines digitalen Objekts zeitlich beschränkt ist, oder ob sich der Rechtestatus zu einem bestimmten Zeitpunkt ändert.

Siehe Zeitliche Gültigkeit (Empfehlung 3.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.

Empfehlung

Für die Angabe der zeitlichen Gültigkeit empfehlen wir die Verwendung der folgenden Elemente aus MARC:

506 $g

In das MARC-Unterfeld <506 $g> wird gegebenenfalls ein Zeitpunkt eingetragen, ab dem ein digitales Objekt unter Open Access verfügbar wird, beziehungsweise geworden ist. Die Angabe erfolgt nach ISO 8601.

540 $g

In das MARC-Unterfeld <540 $g> wird gegebenenfalls ein Zeitpunkt eingetragen, ab dem, beziehungsweise bis zu dem eine Lizenzform oder ein Rechtehinweis für ein digitales Objekt gilt. Die Angabe erfolgt nach ISO 8601.

Beispiele

506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$g20211007$qDE-101$uhttp://purl.org/eprint/accessRights/OpenAccess$2star
540 ## $aUrheberrechtsschutz 1.0$g20501125$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$2rs


Rechteinhaber/Rechteinhaberin

Definition

Rechteinhaber oder Rechteinhaberinnen sind Personen oder Körperschaften, die über die notwendigen Rechte verfügen, um das betreffende digitale Objekt online zu veröffentlichen und/oder die Zustimmung zur weiteren Nutzung des digitalen Objekts erteilen können. In der Regel sind dies der Urheber oder die Urheberin des digitalen Objekts, außer die betreffenden Rechte wurden an andere Personen oder Körperschaften übertragen. Es ist auch möglich, dass der Urheber oder die Urheberin nicht über die notwendigen Rechte aller Inhalte einer Online-Veröffentlichung verfügen, zum Beispiel wenn Bilder oder Texte anderer Urheber oder Urheberinnen enthalten sind. Somit sind mehrere Rechteinhaber oder Rechteinhaberinnen eines digitalen Objekts möglich.

Rechteinhaber oder Rechteinhaberinnen müssen zum Beispiel bei den Creative Commons Lizenzen mit Namensnennung explizit angegeben werden. Ansonsten können Nutzer oder Nutzerinnen die digitalen Objekte nicht entsprechend der Lizenz-Anforderung verwenden.

Die Ermittlung des Rechteinhabers oder der Rechteinhaberin ist in vielen Fällen komplex und es müssen mehrere Aspekte berücksichtigt werden. Die Lizenzen Gruppe formuliert deshalb keine Empfehlung zur Ermittlung des Rechteinhabers oder der Rechteinhaberin. Die Empfehlung der Lizenzen Gruppe beschreibt, ob und wie Informationen über den Rechteinhaber oder die Rechteinhaberin in den jeweiligen Metadatenstandards eingetragen werden können.

Siehe Rechteinhaber/Rechteinhaberin (Empfehlung 3.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.

Empfehlung

Für die Angabe des Rechteinhabers oder der Rechteinhaberin empfehlen wir die Verwendung der folgenden Elemente aus MARC:

100 (Main Entry-Personal Name), 110 (Main Entry-Corporate Name ), 111 (Main Entry-Meeting Name),
700 (Added Entry-Personal Name ), 710 (Added Entry-Corporate Name), 711 (Added Entry-Meeting Name), 720 (Added Entry-Uncontrolled Name)

In den MARC-Feldern <100>, <110>, <111>, (https://www.loc.gov/marc/bibliographic/bd1xx.html<700>, <710><711><720>  (https://www.loc.gov/marc/bibliographic/bd70x75x.html) werden die Informationen über den Rechteinhaber oder die Rechteinhaberin eingetragen. Die Auswahl des Feldes ist von den angewendeten Regelwerken abhängig. Die MARC-Felder werden durch folgende Unterfelder spezifiziert:

100, ... $a (... Name)

In das MARC-Unterfeld <100 $a>, <110 $a>, <111 $a>, <700 $a>, <710 $a>, <711 $a>, <720 $a> wird der Name des Rechteinhabers oder der Rechteinhaberin eingetragen. Weitere textliche Unterfelder sind möglich.

100, ... $4 (Relationship)

In das MARC-Unterfeld <100 $4>, <110 $4>, <111 $4>, <700 $4>, <710 $4>, <711 $4>, <720 $4> wird zur Beschreibung des Rechteinhabers oder der Rechteinhaberin immer "cph" (für "Copyright holder") eingetragen. 

A person or organization to whom copy and legal rights have been granted or transferred for the intellectual content of a work. The copyright holder, although not necessarily the creator of the work, usually has the exclusive right to benefit financially from the sale and use of the work to which the associated copyright protection applies

https://www.loc.gov/marc/relators/relaterm.html

100, ... $0 (Authority record control number or standard number)

In das MARC-Unterfeld <100 $0><110 $0><111 $0>, <700 $0>, <710 $0>, <711 $0><720 $0> wird, wenn vorhanden, ein Identifier (zum Beispiel die GND-Nummer) des Rechteinhabers oder der Rechteinhaberin eingetragen.

542 (Information related to copyright status) $d (Copyright holder)

Alternativ zu den MARC-Feldern <1XX> und <7XX> kann das MARC-Feld <542> genutzt werden. In das MARC-Unterfeld <542 $d> (https://www.loc.gov/marc/bibliographic/bd542.html) wird der Name des Rechteinhabers oder der Rechteinhaberin eingetragen.

Beispiele

Körperschaft

110 2# $aSächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden$4cph$0(DE-588)5165770-3
542 ## $dSächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden

Person

100 1# $aDoe, Jane$4cph$0(DE-588)1037048520
700 1# $aDoe, Jane$4cph$0(DE-588)1037048520
542 ## $dDoe, Jane

Praxishinweis: Vergriffene Werke

Definition

Für Vergriffene Werke gelten bezüglich der Rechtebeschreibung besondere Anforderungen und es existiert keine einzelne standardisierte Rechteinformation, die in den Metadaten eingetragen werden kann. Vergriffene Werke werden mit mehreren Informationselementen beschrieben.

Siehe Vergriffene Werke (Empfehlung 3.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.

Empfehlung

Für die Beschreibung Vergriffener Werke empfehlen wir die Verwendung der folgenden Elemente aus MARC:

Hinweis: Wahrnehmung der Rechte durch die VG Wort (§ 51 VGG)

Die Lizenzen Gruppe empfiehlt, den Vermerk "Wahrnehmung der Rechte durch die VG Wort (§ 51 VGG)" in das MARC-Unterfeld <542 $n> (Information Relating to Copyright Status - http://www.loc.gov/marc/bibliographic/bd542.html) einzutragen.

Access Status

Für Vergriffene Werke empfiehlt die Lizenzen Gruppe die Vergabe des Access Status "Open Access" von COAR (http://purl.org/coar/access_right/c_abf2).

Rechtehinweis

Für Vergriffene Werke empfiehlt die Lizenzen Gruppe die Vergabe des Rechtehinweis "Urheberrechtsschutz 1.0" von Rights Statements (http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/).

Status

Die Lizenzen Gruppe empfiehlt, den Status eines Vergriffenen Werks in das MARC-Feld <366> (Trade Availability Information - https://www.loc.gov/marc/bibliographic/bd366.html) einzutragen. In das Unterfeld $c wird immer der Wert "OP" (Out of print) eingetragen. Der Wert kann durch ein Datum ergänzt werden, das nach einem Leerzeichen und in der nach ISO 8601 vorgesehenen Form angegeben wird. In das Unterfeld $2 wird immer der Wert "onixas" (ONIX Availibility Status) eingetragen.

Beispiele

366 ## $cOP$2onixas
506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2coarar
540 ## $aUrheberrechtsschutz 1.0$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$2rs
542 ## $nWahrnehmung der Rechte durch die VG Wort (§ 51 VGG)




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