K17 Nach beteiligten Personen benannte Körperschaften
Wie behandele ich künftig den Fall "Alfons und Alois Kontarsky" (Pianisten-Duo)?
Bisherige Behandlung in FE: Keine Körperschaft, da Vor- und Nachname im Namen enthalten. SE: Keine Körperschaft, Name egal, aber keine körperschaftliche Organisation (da nur loser Zusammenschluss)
Jetzige K16 - Ansetzung nach allgemeinen Regeln, K17 - Namensgestaltung egal, Personengruppe muss nur Definition von "Körperschaft" entsprechen.
Frage: Was ist die neue Definition einer Körperschaft?
Bisher wurde in der FE bei Musikgruppen oder Interpreten der juristische Charakter nicht überprüft (Definition Körperschaft lt. RAK-WB § 631). Beispiel: Marianne und Michael. Muss das jetzt geschehen? Das wäre sehr aufwändig, da nur schwer zu ermitteln.
Wir hätten - ohne Beachtung einer Definition für Körperschaften - "Alfons und Alois Kontarsky" nach den neuen Regeln jetzt als Körperschaft behandelt. Es ist eine musikmachende Personengruppe und die Namensgestaltung ist für die Bestimmung "Körperschaft oder nicht" egal.
In K17 muss bei "Regeltext" der letzte Satz lauten gemäß den Beispielen "Enthält der Name Vor- und/oder Familiennamen ..."
21. März
Diese Fragen sind leider noch nicht geklärt. In der Schulung kann ich bisher nur sagen, dass hier eine Regelung noch kommt.
2 Kommentare
Humpertz, Monika sagt:
Wiederholung der Frage vom 10. 2. s. https://wiki.d-nb.de/pages/viewpage.action?pageId=50758150&focusedCommentId=55214404&#comment-55214404
K16 Musikkörperschaften
K17 Nach beteiligten Personen benannte Körperschaften
Wie behandele ich künftig den Fall "Alfons und Alois Kontarsky" (Pianisten-Duo)?
Bisherige Behandlung in FE: Keine Körperschaft, da Vor- und Nachname im Namen enthalten. SE: Keine Körperschaft, Name egal, aber keine körperschaftliche Organisation (da nur loser Zusammenschluss)
Jetzige K16 - Ansetzung nach allgemeinen Regeln, K17 - Namensgestaltung egal, Personengruppe muss nur Definition von "Körperschaft" entsprechen.
Frage: Was ist die neue Definition einer Körperschaft?
Bisher wurde in der FE bei Musikgruppen oder Interpreten der juristische Charakter nicht überprüft (Definition Körperschaft lt. RAK-WB § 631). Beispiel: Marianne und Michael. Muss das jetzt geschehen? Das wäre sehr aufwändig, da nur schwer zu ermitteln.
Wir hätten - ohne Beachtung einer Definition für Körperschaften - "Alfons und Alois Kontarsky" nach den neuen Regeln jetzt als Körperschaft behandelt. Es ist eine musikmachende Personengruppe und die Namensgestaltung ist für die Bestimmung "Körperschaft oder nicht" egal.
In K17 muss bei "Regeltext" der letzte Satz lauten gemäß den Beispielen "Enthält der Name Vor- und/oder Familiennamen ..."
21. März
Diese Fragen sind leider noch nicht geklärt. In der Schulung kann ich bisher nur sagen, dass hier eine Regelung noch kommt.
Scheven, Esther sagt:
Vielen Dank für den Hinweis. Bei der Überarbeitung der GND-Unterlagen werden wir das Thema berücksichtigen.