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Der rechtliche Status oder die Nutzungsmöglichkeiten eines digitalen Dokuments ändert sich bis zu dem Zeitpunkt, an dem Rechte oder Schutzfristen Schutzdauern ablaufen. In der Regel ist gesetzlich geregelt, wann Rechte oder Schutzdauern ablaufen (Siehe: Untersuchung - Rechtliche Grundlagen und deren Schutzdauern), so dass das Datum in die Metadaten eingetragen werden kann, an dem das Recht oder die Schutzdauern abläuft. Allerdings können sich die Fristen ändern und die Datum-Werte müssten erneut berechnet und in den Metadaten der digitalen Objekte aktualisiert werden. Dies ist auf Dauer nicht durchführbar und beherrschbar. Somit wäre die Erfassung des Start-Datums einer Frist sinnvoller. Die Dauer der Frist könnte aus dem Rechtehinweis abgeleitet werden und müsste von den jeweiligen Präsentationssystemen verarbeitet werden.
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- Welches Datum sollte eingetragen werden?
- Start-Datum: Das Auslaufen eines Rechts lässt sich in den jeweiligen Systemen aus der Frist der jeweiligen Rechte und Schutzfristen)Rechtliche Grundlagen und deren Schutzdauern ableiten
- End-Datum: Wenn sich die Fristen ändern, müssen die Metadaten der betroffenen digitalen Objekte angepasst werden
- Welche Werte müssen berücksichtigt werden?
- Neben der Angabe des aktuellen Rechtehinweises muss auch angegeben werden, welcher Rechtehinweis danach gilt. Entweder kann der Folgewert eindeutig abgeleitet werden, oder er muss zusätzlich erfasst werden.
- VORHER: Urheberrechtsschutz 1.0
- NACHHER: Public Domain Mark 1.0
- Müssen die Datum-Werte standardisiert erfasst werden, oder können sie aus den bestehenden Metadaten präzise und zuverlässig ermittelt werden?
- Bei Erscheinungsdaten führen Werte wie "circa 1965", "1960-1968", oder "Erscheinungsdatum nicht ermittelbar" zu Fehlern - deshalb könnte eine zusätzliche Erfassung notwendig sein
- Sterbedaten sind in der Regel nicht in den Metadaten der digitalen Objekte vorhanden, sondern eher in den GND-Daten - deshalb könnte eine zusätzliche Erfassung notwendig sein
- Welche Rechtehinweise gelten nach Ablauf der verwandten Schutzrechte (Leistungsschutzrechte)?
- Der allgemeine Rechtehinweis für den Urheberrechtsschutz gilt und es wird keine Kennzeichnung für ausgelaufene verwandten Schutzrechte (Leistungsschutzrechte) erstellt oder angewendet.
- Wie wird sicher gestellt, dass in den Präsentationssystemen die korrekten Werte angezeigt werden? Sollen auch die Datum-Werte angezeigt werden?
- Abgelaufenes verwandtes Schutzrecht: Es kann einfach nicht mehr angezeigt werden, oder als abgelaufen gekennzeichnet werden
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Sind das Start-Datum und eine eindeutige Identifizierung des Rechtestatus vorhanden, kann die Schutzdauer aus dem Rechtestatus abgeleitet werden und somit das End-Datum aus Start-Datum und Schutzfrist Schutzdauer berechnet und verarbeitet werden, ohne dass die Metadaten angepasst werden müssen.
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