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Als menschenlesbare Rechteinformationen werden Rechteinformationen bezeichnet, die den Nutzenden textuell (menschenlesbar) die rechtliche Situation des beschreiben beschriebenen Objekts und dessen allgemeine allgemeinen Zugangs- und Nutzungsmöglichkeiten vermitteln. In der Regel erfolgt dies durch die Erfassung eines einer URI und einer normierten Bezeichnung in den Metadaten eines Objekts sowie ausführlichen Informationen auf der Webseite, auf die der URI verweist. Durch formatabhängige Bestandteile können diese Rechteinformationen in vielen Metadatenstandards (Empfehlung 3.0) angewendet werden. 

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