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Inhalt

Einleitung

Das Dublin Core Metadata Element Set - kurz DCMES - wurde 1995 entwickelt und wird seitdem von der Dublin Core Metadata Initiative (DCMI) gepflegt. DCMES ist ein Austauschformat, das mit verschiedenen Syntaxen, wie zum Beispiel XML genutzt werden kann und vor allem für die Beschreibung der bibliografischen Eigenschaften von digitalen Objekten verwendet wird.

Access Status

Definition

Der Access-Status gibt an, ob ein digitales Objekt für einen Endnutzer oder eine Endnutzerin vollumfänglich und frei zugänglich ist oder ob Restriktionen vorliegen. Eine Restriktion kann beispielsweise eine zeitlich begrenzte Zugriffsbeschränkung (Embargo) sein.

Siehe [Archiv] Access Status (Empfehlung 3.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.

Empfehlung

Für die Angabe, inwieweit ein digitales Objekt frei zugänglich ist, empfehlen wir die Verwendung der folgenden Elemente aus DCMES:

<rights>

In das DCMES-Element <rights> (http://purl.org/dc/elements/1.1/rights) wird zur Beschreibung des Access Status, wenn verfügbar, immer der URI des Access Status eingetragen.

Beispiele

COAR

<dc:rights>http://purl.org/coar/access_right/c_abf2</dc:rights>

Eprints AccessRights Vocabulary Encoding Scheme

<dc:rights>http://purl.org/eprint/accessRights/OpenAccess</dc:rights>

Rechtehinweis/Lizenz

Definition

Der Rechtehinweis oder die Lizenz gibt an, ob und, wenn zutreffend, welche Restriktionen für die Nutzung einer Ressource durch einen Endnutzer oder eine Endnutzerin gelten. Eine solche Restriktion kann beispielsweise die Vorgabe sein, dass eine Ressource nicht kommerziell genutzt werden darf.

Siehe [Archiv] Rechtehinweis/Lizenz (Empfehlung 3.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.

Empfehlung

Für die Angabe, welche Nutzungsbedingungen für das digitales Objekt gelten, empfehlen wir die Verwendung der folgenden Elemente aus DCMES:

<rights>

In das DCMES-Element <rights> (http://purl.org/dc/elements/1.1/rights) wird zur Beschreibung der Lizenz oder des Rechtehinweises immer der URI eingetragen.

Beispiele

Creative Commons: "Public Domain Mark 1.0" (Rechtehinweis)

<dc:rights>http://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/</dc:rights>

Creative Commons: "CC0 1.0" (Lizenz)

<dc:rights>http://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/</dc:rights>

Creative Commons: "CC BY 4.0" (Lizenz)

<dc:rights>http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/</dc:rights>

Rights Statements "Urheberrechtsschutz 1.0" (Rechtehinweis)

<dc:rights>http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/</dc:rights>

Rights Statements "Kein Urheberrechtsschutz – Vertragliche Beschränkungen 1.0" (Rechtehinweis)

<dc:rights>http://rightsstatements.org/vocab/NoC-CR/1.0/</dc:rights>

Lokale Nutzungshinweise

Definition

Lokale Nutzungshinweise werden von der jeweiligen Institution formuliert und enthalten Informationen über die Nutzungsmöglichkeiten von digitalen Objekten durch Endnutzer. Wenn möglich, sollten Creative Commons-Lizenzen oder die Public Domain Mark angewendet werden. Nur wenn dies nicht möglich ist, sollten lokale Nutzungshinweise angewendet werden.

Siehe [Archiv] Lokale Nutzungshinweise (Empfehlung 3.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.

Empfehlung

Für die Beschreibung lokaler Nutzungshinweise empfehlen wir die Verwendung der folgenden Elemente aus DCMES:

Nutzungshinweis

Lokale Nutzungshinweise sind weder für die Weitergabe an Aggregatoren noch für das Langzeitarchiv verpflichtend, so dass eine standardisierte Beschreibung nicht zwingend notwendig ist. Um die Anwendung und die Interpretation zu erleichtern, empfiehlt die Lizenzen Gruppe für lokale Nutzungshinweise das DCMES-Element <dc:rights>. In das DCMES-Element wird die persistente URL zu den ausführlichen Informationen eingetragen.

Access Status

Zusätzlich zu lokalen Nutzungshinweisen empfiehlt die Lizenzen Gruppe die Beschreibung mit dem passenden Access Status. Wenn das digitale Objekt zum Beispiel frei zugänglich ist, sollte "Open Access" von COAR (http://purl.org/coar/access_right/c_abf2) vergeben werden.

Rechtehinweis

Zusätzlich zu lokalen Nutzungshinweisen empfiehlt die Lizenzen Gruppe die Beschreibung mit dem passenden Rechtehinweis. Wenn das digitale Objekt zum Beispiel urheberrechtlich geschützt ist, sollte das Rights Statement "Urheberrechtsschutz 1.0" (http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/) vergeben werden.

Beispiele

<dc:rights>http://purl.org/coar/access_right/c_abf2</dc:rights>
<dc:rights>http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/</dc:rights>
<dc:rights>https://nutzungshinweis.slub-dresden.de/fz-rv/1.0/</dc:rights>

Zeitliche Gültigkeit

Definition

Die zeitliche Gültigkeit gibt an, ob der Zugriff oder die Nutzung eines digitalen Objekts zeitlich beschränkt ist, oder ob sich der Rechtestatus zu einem bestimmten Zeitpunkt ändert.

Siehe [Entwurf] Zeitliche Gültigkeit (Empfehlung 3.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.

Empfehlung

Für DCMES kann keine Empfehlung zur Beschreibung der zeitlichen Gültigkeit gegeben werden.

Beispiele

-

Rechteinhaber/Rechteinhaberin

Definition

Rechteinhaber oder Rechteinhaberinnen sind Personen oder Körperschaften, die über die notwendigen Rechte verfügen, um das betreffende digitale Objekt online zu veröffentlichen und/oder die Zustimmung zur weiteren Nutzung des digitalen Objekts erteilen können. In der Regel sind dies der Urheber oder die Urheberin des digitalen Objekts, außer die betreffenden Rechte wurden an andere Personen oder Körperschaften übertragen. Es ist auch möglich, dass der Urheber oder die Urheberin nicht über die notwendigen Rechte aller Inhalte einer Online-Veröffentlichung verfügen, zum Beispiel wenn Bilder oder Texte anderer Urheber oder Urheberinnen enthalten sind. Somit sind mehrere Rechteinhaber oder Rechteinhaberinnen eines digitalen Objekts möglich.

Rechteinhaber oder Rechteinhaberinnen müssen zum Beispiel bei den Creative Commons Lizenzen mit Namensnennung explizit angegeben werden. Ansonsten können Nutzer oder Nutzerinnen die digitalen Objekte nicht entsprechend der Lizenz-Anforderung verwenden.

Die Ermittlung des Rechteinhabers oder der Rechteinhaberin ist in vielen Fällen komplex und es müssen mehrere Aspekte berücksichtigt werden. Die Lizenzen Gruppe formuliert deshalb keine Empfehlung zur Ermittlung des Rechteinhabers oder der Rechteinhaberin. Die Empfehlung der Lizenzen Gruppe beschreibt, ob und wie Informationen über den Rechteinhaber oder die Rechteinhaberin in den jeweiligen Metadatenstandards eingetragen werden können.

Siehe [Archiv] Rechteinhaber/Rechteinhaberin (Empfehlung 3.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.

Empfehlung

Für DCMES kann keine Empfehlung zur Beschreibung des Rechteinhabers oder der Rechteinhaberin gegeben werden.

Beispiele

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Praxishinweis: Vergriffene Werke

Definition

Für Vergriffene Werke gelten bezüglich der Rechtebeschreibung besondere Anforderungen und es existiert keine einzelne standardisierte Rechteinformation, die in den Metadaten eingetragen werden kann. Vergriffene Werke werden mit mehreren Informationselementen beschrieben.

Siehe [Archiv] Vergriffene Werke (Empfehlung 3.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.

Empfehlung

Für die Beschreibung Vergriffener Werke empfehlen wir die Verwendung der folgenden Elemente aus DCMES:

Hinweis: Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)

Die Lizenzen Gruppe empfiehlt, den Vermerk "Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)" in das DCMES-Element <rights> einzutragen.

Access Status

Für Vergriffene Werke empfiehlt die Lizenzen Gruppe die Vergabe des Access Status "Open Access" von COAR (http://purl.org/coar/access_right/c_abf2).

Rechtehinweis

Für Vergriffene Werke empfiehlt die Lizenzen Gruppe die Vergabe des Rechtehinweis "Urheberrechtsschutz 1.0" von Rights Statements (http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/).

Beispiele

<dc:rights>http://purl.org/coar/access_right/c_abf2</dc:rights>
<dc:rights>http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/</dc:rights>
<dc:rights>Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)</dc:rights>
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