ARBEITSDOKMENT - Diese Seite ist ein Arbeitsdokument und keine offizielle Stellungnahme der Lizenzen Gruppe.

UNTERSUCHUNG - Ziel der Untersuchung ist zum einen eine grundlegende Beschreibung und Strukturierung des jeweiligen Themas oder Aspekts und wenn möglich, dessen Einordnung in ein übergeordnetes Thema. Zum anderen sollen Impulse an andere Arbeitsgruppen, Gremien oder Projekte gesendet werden, die sich ebenfalls mit diesem Thema oder mit verwandten Themen beschäftigen. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Korrektheit der Informationen auf dieser Seite.

Auf dieser Seite wird das Konzept der lokalen Nutzungshinweise am Beispiel der SLUB Dresden erläutert. Ziel ist die Vermittlung von deren Möglichkeiten und Anforderungen, um sie effektiv im System der Rechtebeschreibung und der Durchsetzung von Beschränkungen anzuwenden.

Inhalt

Einleitung

In lokalen Nutzungshinweisen werden ergänzende Informationen zu den derzeitig teilweise angewendeten international standardisierten Rechteinformationen für den Access Status sowie die Rechte-/Lizenzhinweis beschrieben, die nicht einrichtungsübergreifend standardisiert werden können. Deren technische Struktur sollte den zuvor genannten Rechteinformationen gleichen oder sehr ähneln, um eine einheitliche technische Verarbeitung zu ermöglichen.

Lokale Nutzungshinweise sind in den Metadaten des Objekts enthalten und können maschinell ausgewertet werden, wenn sie standardisiert erfasst werden. Sie sollten deshalb entsprechend den Creative Commons-Lizenzen oder den Rights Statements aus URI, Code, Benennung bestehen, um die Erfassung und den Austausch in den gängigen Metadatenstandards zu ermöglichen, beziehungsweise zu erleichtern. Der URI sollte auf eine dauerhaft verfügbare Webseite mit ausführlichen Informationen leiten. 

Ziele der Nutzungshinweise sind unter anderem:

  1. Vermittlung menschenlesbarer Informationen durch:
    • eine prägnante Benennung des Nutzungshinweises
      → In Katalogen und Präsentationssystemen sollen Nutzende rasch erkennen können, welche Zugangsbeschränkung vorliegt
    • einer ausführlichen Beschreibung auf einer dauerhaft verfügbaren Webseite
      → Bei Bedarf sollten Nutzende die Gründe für die Beschränkungen erfahren und wenn möglich, weitere Informationen wie Ansprechpartner ... einsehen können
  2. Vermittlung maschinenlesbarer Informationen durch
    • einen URI,
      → Ausführliche Informationen zu IP-Adressen oder Nutzergruppen sollten nicht in die Metadaten eingetragen werden, sondern in dem URI "codiert" werden
      aus dem URI können die "codierten" Beschränkungen in eine REL (zum Beispiel LibRML) "übersetzt" werden kann
      → die standardisierten Informationen der REL können angewendet werden, um die sich ergebende Beschränkungen (zum Beispiel LibRML - Beispiele) in den jeweiligen Systemen durchzusetzen.

Lokale Nutzungshinweise sollten immer zusätzlich zu Access Status Rechte-/Lizenzhinweis angewendet werden. Dabei dürfen keine widersprüchlichen Aussagen entstehen.

Lokale Nutzungshinweise sind Teil der Empfehlungen für Rechteinformationen in Metadaten und werden auf dieser Seite am Beispiel der Nutzungshinweise der SLUB Dresden ausführlicher erläutert.

Untersuchung

Nutzungshinweis: Vergriffene Werke

Beschreibung

Dieser lokale Nutzungshinweis beschreibt den Ursprung der Digitalisierung des Objekts im Rahmen der Lizenzierung der Vergriffenen Werke.

URI

Ziele

Nutzende (menschenlesbar)

  • Vermittlung, dass das beschriebene digitale Objekt von der SLUB Dresden online bereitgestellt werden darf, jegliche weitere nicht-private Nutzung mit der VG WORT abgestimmt werden muss. 
  • Es werden auf der Webseite des Nutzungshinweises Links zu weiteren Informationen angeboten, die dadurch nicht in den Metadaten der Objekte integriert werden müssen.

Rechtemanagement (maschinenlesbar)

  • Es ist keine Ableitung konkreter Beschränkungen aus dem URI notwendig
    • Eine Darstellung in LibRML ist nicht notwendig, weil die weitere Nutzung des Objekts nicht kontrolliert werden kann.
  • Wie bei CC-Lizenzen müssen jedoch die Zugriffs- und Nutzungsbedingungen in einer REL beschrieben werden (Vergleiche: LibRML - Vorlagen).


Nutzungshinweis: Illustrierte Presse

Beschreibung

Dieser lokale Nutzungshinweis beschreibt den Ursprung der Digitalisierung des Objekts im Rahmen des Projekts Illustrierte Presse, sowie die Beschränkung, dass nur Reproduktionen einzelner Seiten heruntergeladen werden dürfen.

URI

Ziele

Nutzende (menschenlesbar)

  • Vermittlung, dass von dem beschriebenen digitalen Objekt der SLUB Dresden nur einzelne Derivate-Seiten für den private oder wissenschaftliche Zwecke bereitgestellt werden dürfen. 
  • Vermittlung, dass das beschriebene digitale Objekt von der SLUB Dresden online bereitgestellt werden darf, jegliche weitere Nutzung nicht zulässig ist.
  • Es werden auf der Webseite des Nutzungshinweises Links zu weiteren Informationen angeboten, die dadurch nicht in den Metadaten der Objekte integriert werden müssen.

Rechtemanagement (maschinenlesbar)

  • Ableitung der konkreten Beschränkungen aus dem URI. 
    • Kein Download vollständiger PDF-Dateien
  • Beschreibung der Beschränkung in einer REL


Nutzungshinweis: Eingeschränkter Zugang - Arbeitsplätze Mediathek

Beschreibung

Dieser lokale Nutzungshinweis beschreibt den eingeschränkten Zugang, jedoch nicht explizit den Grund der Einschränkung.

URI

Ziele

Nutzende (menschenlesbar)

  • Vermittlung, dass das beschriebene digitale Objekt nur an den Arbeitsplätzen der Mediathek in der SLUB Dresden bereitgestellt wird.

Rechtemanagement (maschinenlesbar)

  • Ableitung der konkreten Beschränkungen aus dem URI. 
    • Beschränkter IP-Adressen-Bereich
    • Kein Download, nur Ansicht
  • Beschreibung der Beschränkung in einer REL


Nutzungshinweis: Eingeschränkter Zugang - Arbeitsplätze Mediathek - Persönlichkeitsrecht 1.0

Beschreibung

Dieser lokale Nutzungshinweis beschreibt den eingeschränkten Zugang und den Grund der Einschränkung.

Grund der Einschränkung ist jedoch nicht der geltende Urheberrechtsschutz, sondern das Persönlichkeitsrecht. Gäbe es eine gültige standardisierte Bezeichnung für das Persönlichkeitsrecht, könnte dies im Rechtehinweis erfasst werden, anstatt in diesem Nutzungshinweis. Der Nutzungshinweis könnte mit "Nutzungshinweis: Eingeschränkter Zugang - Arbeitsplätze Mediathek" zusammengeführt werden.

Es sollte jedoch sowohl intern als auch extern ersichtlich sein, dass die Ursache der Beschränkung das Persönlichkeitsrecht ist.

  • Extern: Insbesondere in Kombination mit dem Rechtehinweis Public Domain Mark ist die Beschränkung ungewöhnlich und muss erläutert werden.
  • Intern: Falls eine einheitliche Beschränkung für Persönlichkeitsrecht vorhanden ist, sollte dies aus dem Nutzungshinweis ableitbar sein.

URI

Ziele

Nutzende (menschenlesbar)

  • Vermittlung, dass das beschriebenen digitale Objekt nur unter Aufsicht an den Arbeitsplätzen der Mediathek in der SLUB Dresden bereitgestellt wird. 
  • Vermittlung des Grunds der Einschränkung:
    • Inhalte des Objekts unterliegen dem Persönlichkeitsrecht.
    • Die Bereitstellung von Teilen des Objekts nach Rechtestatus ist bisher nicht möglich. Bis eine Bereitstellung von Teilen des Objekts nach Rechtestatus  möglich ist, unterliegt das vollständige digitale Objekt der Beschränkung,

Rechtemanagement (maschinenlesbar)

  • Ableitung der konkreten Beschränkungen aus dem URI. 
    • Beschränkter IP-Adressen-Bereich
    • Kein Download, nur Ansicht
  • Beschreibung der Beschränkung in einer REL

Rechtehinweis (Hinweis)

  • Bisher ist kein standardisierter Rechtehinweis entsprechend der Rights Statements vorhanden, der den Schutz durch Persönlichkeitsrecht kennzeichnet.


Fazit

Werden lokale Nutzungshinweise mit URI, Code, Benennung und ausführlicher Beschreibung angewendet, können Rechteinformationen in unterschiedlichen Metadatenstandards sowohl menschen- als auch maschinenlesbar angewendet werden. Zudem können Zugriffs- und Nutzungsbeschränkungen standardisiert in eine REL "übersetzt" werden.

Auch wenn die Nutzungshinweise lokal verwaltet und angewendet werden, sollte vor der Anwendung ein Konzept der Nutzungshinweise erstellt werden. Nachträgliche Anpassungen sind möglich, allerdings aufwändig, wenn die Nutzungshinweise bereits häufig angewendet werden. In der SLUB Dresden ist ein einheitliches Konzept nur teilweise gelungen. Es treten unterschiedliche Ausprägungen auf:

  1. projektbezogene Nutzungshinweise ohne Beschreibung der Beschränkung
    • Die Benennung der Nutzungshinweise erfolgt nach den Projekten oder Anwendungsbereiche, ohne eine Spezifizierung der Beschränkung in der Benennung.
    • Beispiele:
  2. beschränkungsbezogene Nutzungshinweise mit Beschreibung der Beschränkung


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