Definition

(Standardisierte) Information über die Schutzdauer des Objekts, die sich aus der gesetzlichen Grundlage oder einem Vertrag ergibt.

Erläuterung

Information, die die Dauer angibt, während der ein digitales Objekt urheberrechtlich geschützt ist oder durch vertragliche Bedingungen nur eingeschränkt nutzbar oder zugänglich ist. 

Sie ist in den Metadaten des Objekts enthalten und wird zur Ermittlung des Endes der Schutzfrist benötigt. Insbesondere bezüglich des Endes des Urheberrechtsschutzes oder anderer Rechte zur Bereitstellung eines digitalen Objekts unter Gemeinfreiheit oder weniger anderer Beschränkungen. 

Die Bezeichnungen „Schutzfristen“, „Fristen“, "Regelschutzfristen", "Embargo" werden ebenfalls häufig angewendet. Die Bezeichnung "Schutzdauer" wird angewendet, weil die Formulierung in den gesetzlichen Grundlagen angewendet wird, wie zum Beispiel § 82 Dauer der Verwertungsrechte, § 87d Dauer der Rechte, § 87j Dauer der Rechte des Presseverlegers

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