Definition

(Standardisierte) Information über weitere Nutzungsbedingungen, die über Lizenz- oder Rechtehinweise hinausgehen.

Erläuterung

Lokale Nutzungshinweise können flexibel eingesetzt werden, um zum Beispiel weitere Nutzungsinformationen, Kontaktdaten oder allgemeine Informationen zu Projekten zu erfassen und zu veröffentlichen. Sie werden jedoch in der Regel nicht von Aggregatoren, wie der Deutschen Digitalen Bibliothek berücksichtigt, weil zum einen deren Qualität und Korrektheit nicht sicher gestellt werden kann und zum anderen, weil eine unübersichtliche Anzahl an Rechteinformationen entstehen würde.

Für die digitalisierten Vergriffenen Werke hätte einrichtungsübergreifend ein Nutzungshinweis mit präzisen Informationen zur Entstehung und Nutzung der digitalen Objekte erstellt werden können, anstatt der Angabe Wahrnehmung der Rechte durch die VG Wort (§ 51 VGG).

Weitere Informationen Lizenzen Gruppe

Empfehlung

Untersuchung

Beispiele

Nutzungshinweise SLUB Dresden: https://nutzungshinweis.slub-dresden.de/nutzungshinweise