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Inhaltstypen und Medientypen werden in Regelwerken unterschiedlich definiert. In diesem Kontext werden diese Typen bewusst vermengt, um eine einheitliche Untersuchung zu ermöglichen. Wichtig ist vor allem, dass in diesem Kontext alle Typen benannt und untersucht werden, für die unterschiedliche gesetzliche Grundlagen gelten. Daraus ergeben sich unterschiedliche Rechteinformationen, sowie Unterschiede bezüglich deren Anzeige/Auswertung und der Durchsetzung von Beschränkungen.
Die Inhaltstypen und Medientypen beziehen sich hauptsächlich auf die originalen Objekte, allerdings müssen die digitalisierten Objekte berücksichtigt werden. Zum Beispiel wenn Daten an Aggregatoren geliefert werden.
Siehe auch:
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Weitere Hinweise
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