Das Dublin Core Metadata Element Set - kurz DCMES - wurde 1995 entwickelt und wird seitdem von der Dublin Core Metadata Initiative (DCMI) gepflegt. DCMES ist ein Austauschformat, das mit verschiedenen Syntaxen, wie zum Beispiel XML genutzt werden kann und vor allem für die Beschreibung der bibliografischen Eigenschaften von digitalen Objekten verwendet wird.
Siehe [Archiv] Access Status (Empfehlung 3.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen. |
Für die Angabe, inwieweit ein digitales Objekt frei zugänglich ist, empfehlen wir die Verwendung der folgenden Elemente aus DCMES: |
In das DCMES-Element <rights
>
(http://purl.org/dc/elements/1.1/rights) wird zur Beschreibung des Access Status, wenn verfügbar, immer der URI des Access Status eingetragen.
<dc:rights>http://purl.org/coar/access_right/c_abf2</dc:rights> |
<dc:rights>http://purl.org/eprint/accessRights/OpenAccess</dc:rights> |
Siehe [Archiv] Rechtehinweis/Lizenz (Empfehlung 3.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen. |
Für die Angabe, welche Nutzungsbedingungen für das digitales Objekt gelten, empfehlen wir die Verwendung der folgenden Elemente aus DCMES: |
In das DCMES-Element <rights
>
(http://purl.org/dc/elements/1.1/rights) wird zur Beschreibung der Lizenz oder des Rechtehinweises immer der URI eingetragen.
<dc:rights>http://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/</dc:rights> |
<dc:rights>http://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/</dc:rights> |
<dc:rights>http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/</dc:rights> |
<dc:rights>http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/</dc:rights> |
<dc:rights>http://rightsstatements.org/vocab/NoC-CR/1.0/</dc:rights> |
Siehe [Archiv] Lokale Nutzungshinweise (Empfehlung 3.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen. |
Für die Beschreibung lokaler Nutzungshinweise empfehlen wir die Verwendung der folgenden Elemente aus DCMES: |
Lokale Nutzungshinweise sind weder für die Weitergabe an Aggregatoren noch für das Langzeitarchiv verpflichtend, so dass eine standardisierte Beschreibung nicht zwingend notwendig ist. Um die Anwendung und die Interpretation zu erleichtern, empfiehlt die Lizenzen Gruppe für lokale Nutzungshinweise das DCMES-Element <dc:rights>
. In das DCMES-Element wird die persistente URL zu den ausführlichen Informationen eingetragen.
Zusätzlich zu lokalen Nutzungshinweisen empfiehlt die Lizenzen Gruppe die Beschreibung mit dem passenden Access Status. Wenn das digitale Objekt zum Beispiel frei zugänglich ist, sollte "Open Access" von COAR (http://purl.org/coar/access_right/c_abf2) vergeben werden.
Zusätzlich zu lokalen Nutzungshinweisen empfiehlt die Lizenzen Gruppe die Beschreibung mit dem passenden Rechtehinweis. Wenn das digitale Objekt zum Beispiel urheberrechtlich geschützt ist, sollte das Rights Statement "Urheberrechtsschutz 1.0" (http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/) vergeben werden.
<dc:rights>http://purl.org/coar/access_right/c_abf2</dc:rights> <dc:rights>http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/</dc:rights> <dc:rights>https://nutzungshinweis.slub-dresden.de/fz-rv/1.0/</dc:rights> |
Siehe [Entwurf] Zeitliche Gültigkeit (Empfehlung 3.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen. |
Für DCMES kann keine Empfehlung zur Beschreibung der zeitlichen Gültigkeit gegeben werden. |
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Siehe [Archiv] Rechteinhaber/Rechteinhaberin (Empfehlung 3.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen. |
Für DCMES kann keine Empfehlung zur Beschreibung des Rechteinhabers oder der Rechteinhaberin gegeben werden. |
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Siehe [Archiv] Vergriffene Werke (Empfehlung 3.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen. |
Für die Beschreibung Vergriffener Werke empfehlen wir die Verwendung der folgenden Elemente aus DCMES: |
Die Lizenzen Gruppe empfiehlt, den Vermerk "Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)" in das DCMES-Element <rights>
einzutragen.
Für Vergriffene Werke empfiehlt die Lizenzen Gruppe die Vergabe des Access Status "Open Access" von COAR (http://purl.org/coar/access_right/c_abf2).
Für Vergriffene Werke empfiehlt die Lizenzen Gruppe die Vergabe des Rechtehinweis "Urheberrechtsschutz 1.0" von Rights Statements (http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/).
<dc:rights>http://purl.org/coar/access_right/c_abf2</dc:rights> <dc:rights>http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/</dc:rights> <dc:rights>Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)</dc:rights> |