Einleitung

Das Format MAchine-Readable Cataloging - kurz MARC - wurde in den 1960er Jahren entwickelt und wird seitdem von dem Network Development and MARC Standards Office (NDMSO) an der Library of Congress gepflegt. Nach vielen Modernisierungen, Verzweigungen und Re-Integrationen erfolgte 1999 eine Umbenennung in "MARC 21" - MARC für das 21. Jahrhundert. MARC 21 gibt es in den beiden (inhaltlich identischen) Ausprägungen MARC (ISO 2709) und MARCXML. Neben MARC 21 existieren weitere Varianten von MARC, z.B. UNIMARC und INTERMARC. Die Bibliotheken der deutschsprachigen Länder haben im Zuge der Internationalisierung der bibliografischen Standards MARC 21 als einheitliches und obligatorisch zu verwendendes Austauschformat eingeführt. International wird MARC 21 neben seiner Funktion als Kommunikationsformat zusätzlich oft als Katalogisierungsformat und Internformat verwendet. In MARC 21 lassen sich neben bibliografischen Ressourcen (gedruckte und online) auch Normdaten mit ihren Entitäten, Lokal- und Bestandsdaten, Klassifikationen und Informationen für die Öffentlichkeitsarbeit abbilden. Längerfristig wird MARC 21 voraussichtlich durch BIBFRAME abgelöst werden.

Weitere Informationen finden Sie unter https://de.wikipedia.org/wiki/Machine-Readable_Cataloging.

Access Status

Vergleiche: MARC (Empfehlung 1.0).

Rechtehinweis/Lizenz

Vergleiche: MARC (Empfehlung 1.0).

Anwendungsfall: Vergriffene Werke

Einleitung

Siehe [Entwurf] Vergriffene Werke (Empfehlung 1.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.

Empfehlung

Für die Angabe, welche Nutzungsbedingungen für die Ressource gelten, empfehlen wir die Verwendung der folgenden Elemente aus MARC:

Access Status

Für Vergriffene Werk empfiehlt die Gruppe Lizenzen die Vergabe des Access Status "Open Access" von COAR (http://purl.org/coar/access_right/c_abf2).

Rechtehinweis

Als Rechtehinweis empfiehlt die Gruppe Lizenzen die Vergabe des Rights Statements "Urheberschutz 1.0" (http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/).

Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)

Die Lizenzen Gruppe empfiehlt, den Vermerk "Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)" in das MARC-Feld <542 $n> einzutragen.

Beispiel

506 0#$aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star
540 ##$aUrheberrechtsschutz$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/
542 ##$nWahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)