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3 Kommentare

  1. Anonym sagt:

    GND-ÜR C8 Kongressfolgen

    Lt. GND-ÜR C8 werden "Kongressfolgen als Ganzes ... in der Formalerschließung nur im bisherigen Umfang erfasst." Gilt dies auch für Kongressfolgen nach § 484,2 RAK-WB, bei denen gemeinsame Publikationen mehrerer Einzelkongresse vorliegen? Wie ist dann mit den Orten zu verfahren? Nach den Beispielen der RAK fallen diese ja bei Kongressfolgen weg ...

    Viele Grüße,

    Hanke Immega <Au3>

  2. Unbekannter Benutzer (uhlmannv) sagt:

    GND-ÜR R2

    Im Regeltext steht: "Zur Individualisierung wird der Ort stets als Zusatz erfasst, wenn er nicht im Namen enthalten ist."

    Dies entspricht nicht ganz der AWB R02-gib: "Der Ort wird stets als Zusatz im Unterfeld $g erfasst."

    M.E. sollte der Regeltext der ÜR an die AWB angepasst werden, oder interpretiere ich hier etwas falsch?

    Herzliche Grüsse,

    Vera Uhlmann, Schweizer. Nationalbibliothek

  3. Die Kongressfolge als solche mit Entitätencode vif bekommt nie einen Ort als Zusatz, wohl aber die Einzelkongresse mit Entitätencode vie.

    Barbara Wolf-Dahm, UB Augsburg, BVB