ARBEITSDOKMENT - Diese Seite ist ein Arbeitsdokument und keine offizielle Stellungnahme der Lizenzen Gruppe.
Übersicht
In der folgenden Tabelle werden die Zusammenhänge unterschiedlicher Rechteinformationen skizziert. Ziel ist zu vermitteln, dass Abhängigkeiten bestehen und dass diese genutzt werden können, um zum Beispiel Beschränkungen abzuleiten und somit redundante Informationen zu vermeiden. Um dies in der Praxis korrekt umzusetzen sind allerdings weitere Untersuchungen notwendig. Die Übersicht basiert auf dem Abschnitt "Versuch einer Gruppierung" aus "Diskussionspapier Rechteauszeichnung im SLUB Langzeitarchiv" (Seite 3) und Abhängigkeiten der Rechteinformationen.
Gesetzliche Grundlage | Rechtlicher Status | Vertrag | Rechte-/Lizenzhinweis | Access Status | Zugriffsbeschränkung | Nutzungsbeschränkung | Beschränkung - maschineninterpretierbar | Rechteinformationen Archiv |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Urheberrechtsschutz | gemeinfrei | nein | Public Domain Mark 1.0 | Open Access | - | - | PDM | |
Urheberrechtsschutz | urheberrechtlich geschützt | ja | - | Einverständnis des Rechteinhabers | ||||
Urheberrechtsschutz | urheberrechtlich geschützt | ja | CC BY 4.0 | Open Access | - | Namensnennung | CC BY 4.0 | |
Urheberrechtsschutz | urheberrechtlich geschützt | nein | Bereitstellung an den Terminals der Institution | Kein Ausdruck- oder Download-Button | ||||
Urheberrechtsschutz | urheberrechtlich geschützt | ja | - | Kein Ausdruck- oder Download-Button | ||||
Urheberrechtsschutz | urheberrechtlich geschützt | ja | Campusnetz und VPN | - | ||||
Persönlichkeitsrecht | geschützt durch Persönlichkeitsrecht | nein | - | Einzelplatznutzung | Kein Ausdruck- oder Download-Button | |||
Öffentlicher Schutzbelang | nein | - | Nur bestimmte Personen | - | ||||
Betriebsgeheimnis | nein | - | Nur bestimmte Personen | - |
Erläuterungen
Gesetzliche Grundlage
Gesetzliche Grundlage: Grundlegende Quelle, aus der weitere Bestimmungen abgeleitet werden, zum Beispiel das Urheberrecht.
Die gesetzliche Grundlage sollte aus den Rechteinformationen des Objekts ableitbar sein, um etwaige gesetzliche Änderungen umsetzen zu können, wie zum Beispiel die Anpassung der Zugriffsbeschränkungen.
Rechtlicher Status
Rechtlicher Status: Status, der sich für ein Objekt aus der gesetzlichen Grundlage und weiteren Informationen ergibt.
Aus dem Urheberrecht kann zum Beispiel in Verbindung mit dem Sterbedatum des Urhebers oder der Urheberin der Status "urheberrechtlich geschützt" und "gemeinfrei" abgeleitet werden. Zusätzlich sollten verwandte Schutzrechte und das Persönlichkeitsrechte untersucht werden, wie zum Beispiel unter Untersuchung - Rechte und Schutzfristen.
Vertrag
Vertrag: Information darüber, ob mit dem Urheber/Rechteinhaber oder der Urheberin/Rechteinhaberin eine Vereinbarung getroffen wurde, um die (öffentliche) Bereitstellung eines Objekts entgegen der gesetzlichen Grundlage zu ermöglichen und in der die Nutzungs- und/oder Zugriffsbeschränkungen festlegt werden.
Durch Verträge (auch Deposit Lizenzen, Einverständniserklärungen, ...) mit den Urhebern oder Rechteinhabern können urheberrechtlich geschützte Objekte unter bestimmten Bedingungen der Öffentlichkeit zur Verfügung und zur weiteren Nutzung gestellt werden - wie zum Beispiel durch Veröffentlichung der Objekte unter Creative Commons-Lizenzen. Es ist allerdings auch möglich, geschützte Objekte der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und dennoch den Urheberrechtsschutz anzuwenden, so dass die weitere Nutzung nur in Abstimmung mit den Urhebern oder Rechteinhabern erfolgen darf. Aus den Verträgen werden Lizenz, Access Status oder auch Zugriffs- und Nutzungsbeschränkungen abgeleitet.
Zudem können bestimmte Daten (Titel, Datum, ...) des Vertrags in den Metadaten erfasst werden, um die Grundlage und die Bedingungen der Veröffentlichung entgegen der gültigen gesetzlichen Grundlage in Zukunft nachvollziehen zu können, zum Beispiel für Zweitveröffentlichung oder für die Langzeitarchivierung.
Rechte-/Lizenzhinweis
Rechte-/Lizenzhinweis: (Standardisierte) Information über den Rechtestatus oder die gültige Lizenz des Objekts, die sich aus dem rechtlichem Status und/oder aus Verträgen ergibt.
Information, die den rechtlichen Status und/oder die Nutzungsmöglichkeiten des Objekts beschreibt. Sie ist in den Metadaten des Objekts enthalten und kann maschinell ausgewertet werden. Gegebenenfalls müssen weitere vertrauenswürdige Rechtehinweise erstellt werden, für zum Beispiel: Untersuchung - Rechte und Schutzfristen.
Access Status
Access Status: (Standardisierte) Information über den Zugang zum Objekt, die sich aus dem rechtlichem Status und/oder aus Verträgen ergibt.
Information, die angibt, ob ein Objekt frei zugänglich ist oder nicht. Sie ist in den Metadaten des Objekts enthalten und kann maschinell ausgewertet werden.
Aus der Information können Zugriffsbeschränkungen abgeleitet werden. Zum Beispiel kann Restricted Access genutzt werden, um zusammen mit dem Rechtehinweis "Urheberrechtsschutz 1.0" zu kennzeichnen, dass das Urheberrecht gilt und die Bereitstellung der gesetzlichen Grundlage entsprechend eingeschränkt wird, wie es zum Beispiel in Digitalisierung urheberrechtlich geschützter Objekte beschrieben wird.
Zugriffsbeschränkung
Zugriffsbeschränkung: Information über die Zugriffsbeschränkung, die sich aus dem rechtlichem Status und/oder aus Verträgen ergibt.
Zugriffsbeschränkungen benötigen in der Regel weitere Informationen wie Nutzerdaten, IP-Adressen, ... um korrekt umgesetzt werden zu können. Bisher bestehen keine in der Breite angewendeten standardisierten Beschreibungen der Zugriffsbeschränkung.
Es sollte untersucht werden, ob und unter welchen Bedingungen rechtlich geschützte Objekte in Kulturerbe-Einrichtungen ohne Zustimmung des Rechteinhabers oder der Rechteinhaberin digital bereitgestellt werden dürfen, wie zum Beispiel urheberrechtlich geschütztes Material: Digitalisierung urheberrechtlich geschützter Objekte. Dafür könnten Zugriffsbeschränkungen standardisiert werden.
Nutzungsbeschränkung
Nutzungsbeschränkung: Information über die Nutzungsbeschränkung, die sich aus dem rechtlichem Status und/oder aus Verträgen ergibt.
Nutzungsbeschränkungen benötigen in der Regel keine weitere Informationen wie Nutzerdaten, IP-Adressen, ... um korrekt umgesetzt werden zu können. Zum Beispiel könnten Download- oder Druck-Buttons von der Präsentations-Software oder andere technische Komponenten deaktiviert werden. Bisher bestehen keine in der Breite angewendeten standardisierten Beschreibungen der Nutzungsbeschränkung.
Es sollte untersucht werden, ob und unter welchen Bedingungen rechtlich geschützte Objekte in Kulturerbe-Einrichtungen ohne Zustimmung des Rechteinhabers oder der Rechteinhaberin digital bereitgestellt werden dürfen, wie zum Beispiel urheberrechtlich geschütztes Material: Digitalisierung urheberrechtlich geschützter Objekte. Dafür könnten Nutzungsbeschränkungen standardisiert werden.
Beschränkung - maschineninterpretierbar
Beschränkung - maschineninterpretierbar: (Standardisierte) Information über die gültigen Beschränkungen des Objekts. LibRML ist eine Möglichkeit.
Der LibRML-Code sollte, wenn möglich, aus den vorig genannten Informationen Access Status, Rechte-/Lizenzhinweis, Zugriffsbeschränkung, Nutzungsbeschränkung, ... abgeleitet werden können. Nur in Einzelfällen und wenn keine Standardisierung sinnvoll ist, sollte LibRML für einzelne Objekte definiert und direkt in die in deren Metadaten eingetragen werden. Um dies zu realisieren, müssen häufige Zugriffs- und Nutzungsbeschränkungen durch URI standardisiert werden - ähnlich wie Creative Commons-Lizenzen oder Rights Statements.
Rechteinformationen Archiv
Rechteinformationen Archiv: (Standardisierte) Information für die Langzeitarchivierung des Objekts. SLUBArchiv ist eine Möglichkeit.
Um die rechtliche Situation dauerhaft ableiten und einschätzen zu können, müssen Informationen über Verträge oder andere Vereinbarungen zusätzlich zu dem gültigen rechtlichen Status eingetragen werden. Ansonsten ist nicht mehr eindeutig nachvollziehbar, aus welchem Grund das Objekt trotz rechtlicher Beschränkungen digitalisiert wurde und an wen die Objekte in Zukunft ausgegeben werden darf. Die spezifischen Nutzungs- und/oder Zugriffsbeschränkungen können ignoriert werden, weil sich diese aus den aktuellen rechtlichen Vorgaben und den zusätzlichen Verträgen ableitet.