Kriterienbereich Qualität der Digitalisate / Dateiformate
Verantwortlich
- Sebastian Meyer
Grundsätzliches
Anforderungen/Empfehlungen aus dem DINI-Zertifikat 2013
Zu Datenformaten und -qualität macht das DINI-Zertifikat 2013 keine Aussagen. Die Neuformulierungen in untenstehender Tabelle sind als Vorschläge zu verstehen.
Alle wesentlichen Anforderungen sind bereits in den "Praxisregeln zur Digitalisierung" der Deutschen Forschungsgemeinschaft formuliert, auf die daher oft verwiesen wird. Die grau hinterlegten Tabellenbereiche beziehen sich auf AV- und 3D-Digitalisate, die vorerst nicht eingehend betrachtet wurden. Der Schwerpunkt liegt auf Bilddigitalisaten.
Formulierungsvorschlag | Bemerkungen | ||
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M.8-2 | Die eingestellten Originaldateien der Dokumente sowie die gegebenenfalls zusätzlich erzeugten Archivkopien sind frei von technischen Schutzmaßnahmen.
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E.8-2 | Für die Speicherung der Dokumente werden offene und zur Langzeitarchivierung geeignete Dateiformate verwendet.
| Gilt grundsätzlich auch für Sammlungen, die aufgezählten Beispiele müssen jedoch angepasst werden. Die Formulierung aus den Praxisregeln (S.15 f.) ist detaillierter: "Bildmaster von Graustufen oder Farbbildern sollten nach dem derzeitigen Kenntnisstand in „TIFF uncompressed“ langzeitgesichert werden. […] Die weitgehenden Optionen von Extended TIFFs sollten für den digitalen Master nicht genutzt werden. | |
Die anzuwendenden Parameter für die Digitalisierung sind mit Blick auf die Qualität des Bildes, seine Langzeitverfügbarkeit und Interoperabilität zu wählen.
| Quelle: DFG-Praxisregeln, S.8 | ||
[Es] gilt die grundsätzliche Empfehlung von 300 dpi bezogen auf das Vorlagenformat als Zielauflösung [für den digitalen Master].
| Quelle: DFG-Praxisregeln, S.9 ff. Ausnahmen: Negative 4.000 DPI, Mikrofilme 600 DPI, Großformate 150 DPI | ||
Für die Sicherung des finalen digitalen Master ist eine Farbtiefe von 8 Bit pro Kanal, d.h. 24 Bit ausreichend. | Quelle: DFG-Praxisregeln, S.11 | ||
Je Einzelseite ist ein separates Digitalisat anzufertigen und in einer eigenen Datei zu speichern.
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Die Digitalisate sind in den Metadaten in der Reihenfolge der physischen Vorlage referenziert.
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Für die Publikation im Internet empfehlen sich wegen ihrer großen Verbreitung JPEG und PNG. | Quelle: DFG-Praxisregeln, S.16 | ||
[Es sind] alle Materialien in einer hinreichend guten Qualität anzubieten, so dass die Benutzung zu wissenschaftlichen Zwecken auf an den Hochschulen üblicherweise vorhandenem Equipment mühelos möglich ist.
| Quelle: DFG-Praxisregeln, S.42 Eine konkretere Angabe zur Qualität wäre hilfreich, ist aber schwer allgemeingültig zu formulieren. Der Hinweis auf "DSL-Tauglichkeit" wirkt etwas altmodisch, auch wenn die Intention dahinter nachvollziehbar ist. | ||
[Es ist] zum wissenschaftlichen Gebrauch der kostenlose Download kompletter Einheiten in einer einzigen Datei (beispielsweise einzelne gedruckte Werke) zu ermöglichen.
| Quelle: DFG-Praxisregeln, S.42 | ||
Für AV-Medien muss ebenso zwischen Archivformaten und Nutzungsformaten unterschieden werden. Im Bereich Audio hat sich das Waveform Audio File-Format (WAV) als Quasi-Standard etabliert. Als Nutzungsformat hat sich mp3 (MPEG-2 Audiolayer III) durchgesetzt. | Quelle: DFG-Praxisregeln, S.16 Viele Qualitätsparameter lassen sich nur auf Bilddigitalisate anwenden (DPI, Farbtiefe). Audio/Video- und 3D-Digitalisate müssen daher gesondert betrachtet werden. | ||
Für Videoformate kann zurzeit noch keine Empfehlung ausgesprochen werden. Die Anforderung einer unkomprimierten Speicherung ist bei größeren Projekten kaum möglich. | Quelle: DFG-Praxisregeln, S.16 Eine Nicht-Empfehlung ist natürlich wenig hilfreich und schon gar kein Kriterium für eine Zertifizierung. Das Problem fehlender Quasi-Standards ist aber real, so dass damit umgegangen werden muss. | ||
Digitale Repliken werden als 3D-Modelle von 3D-Objekten abgelegt.
| Quelle: DFG-Praxisregeln, S.16 f. Hier ist die Abgrenzung zu den Metadaten nicht einfach. |