Kriterienbereich Rechtliche Aspekte
Verantwortlich
- Michaela Voigt
Grundsätzliches
vgl. Folien MV (Stand 17.12.2014)
- Ziel: Rechteinformation auf Datensatz-Ebene
- no copyfraud! → im Rahmen der Massendigitalisierung kein Leistungsschutzrecht für einzelne Digitalisate beanspruchbar
- Herausforderung: heterogene Bestände hinsichtlich Medientyp + rechtlichem Status
Anforderungen/Empfehlungen aus dem DINI-Zertifikat 2013
Text DINI-Zertifikat 2013 | Bemerkungen | ||
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M.4-1 | Das Rechtsverhältnis zwischen Rechteinhaber/-in einerseits und dem Betreiber des publizierenden Dienstes andererseits ist durch eine formale Vereinbarung (Rechteeinräumung) geregelt.
| Empfehlung DFG-Praxisregeln: "Bereits mit Beginn der Projektplanung, spätestens aber zum Zeitpunkt der Antragstellung muss eine Rechteklärung bezüglich der zu digitalisierenden Materialien erfolgt sein. (...)" (S.40) --> neue Empfehlung zu Rechteklärung?
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M.4-2 | Der Betreiber stellt seine Deposit Licence(s) in der Amtssprache des Landes online bereit, in dem der Dienst seinen Hauptsitz hat.
| mod. | |
Mit Zustimmung zur Deposit Licence überträgt der/die Rechteinhaber/-in für eine Erstveröffentlichung hinsichtlich des Informationsobjekts und der dazugehörigen Metadaten (einschließlich Abstract) folgende Rechte an den Betreiber: | Empfehlung für Rechtevereinbarung für nicht-gemeinfreie Werke entwickeln? | ||
M.4-3 | Das Recht zur elektronischen Speicherung und zur öffentlichen Zugänglichmachung. Soweit Print-on-Demand-Dienste angeboten werden, sind zusätzlich die Rechte zur Vervielfältigung und Verbreitung einzuholen. | ||
M.4-4 | Das Recht zur Meldung und Weitergabe an Dritte u.a. im Rahmen nationaler Sammelaufträge, insbesondere zum Zwecke der Langzeitarchivierung. | ||
M.4-5 | Das Recht zum Erstellen von Kopien und zur Konvertierung in andere elektronische oder physische Formate zum Zwecke der Archivierung unter Wahrung der inhaltlichen Integrität.
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In der Deposit Licence sind auch Fragen geregelt, die Rechte Dritter berühren. Im Einzelnen gilt: | |||
M.4-6 | Der/Die Rechteinhaber/-in versichert gegenüber dem Betreiber, dass durch das zu veröffentlichende Werk oder Teile davon keine Rechte Dritter verletzt werden. Werden nach Veröffentlichung vermeintliche oder tatsächliche Verletzungen von Urheberrechten Dritter geltend gemacht, versichert der/die Rechteinhaber/in, den Betreiber hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
| es wird vorausgesetzt, dass nur veröffentlichte Werke digitalisiert werden, und daher angenommen, dass Verletzungen von Rechten Dritter zuvor bekannt geworden wären | |
Für Zweitveröffentlichungen gilt: | es wird vorausgesetzt, dass eine Rechteprüfung und ggf. Rechteeinholung vor Beginn der Digitalisierung stattfindet | ||
M.4-7 | Der/Die Urheber/-in gibt auf dokumentier- und verifizierbare Art und Weise seinem/ihrem Willen Ausdruck, einen Beitrag mithilfe dieses Dienstes parallel als Zweitveröffentlichung zu verbreiten.
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M.4-8 | Der/Die Urheber/-in versichert gegenüber dem Betreiber, dass durch das zu veröffentlichende Werk oder Teile davon keine Rechte Dritter verletzt werden. Dies ist nicht erforderlich, wenn die Rechtesituation durch den Betreiber selbst geprüft wurde. | ||
M.4-9 | Der/Die Urheber/-in wird informiert, dass er/sie den Betreiber unverzüglich in Kenntnis zu setzen hat, sofern vermeintliche oder tatsächliche Verletzungen von Rechten Dritter geltend gemacht werden.
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Weitere Mindestanforderungen für Erst- wie auch Zweitveröffentlichungen sind: | |||
M.4-10 | Auf dem Webangebot ist ein Impressum veröffentlicht, das den gesetzlichen Vorgaben genügt.
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M.4-11 | Der Betreiber dokumentiert die Rechtesituation in den Metadaten der veröffentlichten Dokumente.
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Für Erstveröffentlichungen gilt: | |||
E.4-1 | Der Betreiber stellt die Deposit Licence(s) in einer englischsprachigen Fassung online bereit.
| mod. | |
E.4-2 | Beim Anmelden einer Erstveröffentlichung besteht die Möglichkeit, aus einer Auswahl eine Nutzungslizenz zu bestimmen, die auch Rechte von Endnutzer/-innen definiert. Die Vorauswahl berücksichtigt standardisierte Lizenzmodelle; eine Empfehlung für OpenAccess-kompatible Lizenzen wird ausgesprochen.
| Neue Empfehlung? -> sofern Rechte für geschützte Werke eingeholt werden: Verhandeln mit Rechteinhaber, dass Digitalisate unter freier Lizenz (CC BY) werden kann) | |
Für Zweitveröffentlichungen gilt: | |||
E.4-3 | Bei Zweitveröffentlichungen dokumentiert der Betreiber die Ergebnisse der Rechteklärung.
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E.4-4 | Der/Die Autor/-in überträgt dem Betreiber das Recht zum Erstellen von Kopien und zur Konvertierung in andere elektronische oder physische Formate zum Zwecke der Archivierung unter Wahrung der inhaltlichen Integrität.
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Weitere Empfehlungen für Erst- wie auch Zweitveröffentlichungen sind: | |||
E.4-5 | Der Betreiber wird ermächtigt, die in der Deposit Licence eingeräumten Rechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen und einfache Nutzungsrechte an andere Repositorien zu vergeben, ohne dass es hierzu der gesonderten Zustimmung der Autor/-innen bedarf.
| ggf. analog aufnehmen, sofern Empfehlungen für Rechteeinholung zur Digitalisierung noch geschützter Werke | |
E.4-6 | Der Betreiber lizenziert die Metadaten seines Dienstes unter CC0.
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Notizen aus Diskussion am 11.12.2014
- Museen und Archive erstellen umfangreiche Objektbeschreibungen, die i. d. R. Schöpfungshöhe erreichen
- Metadaten unter CC0 nur als Empfehlung? CC0 nur für Teile der Metadaten?
- set nach Zugriffsstatus? (free access no reuse, restricted access, free access with reuse, embargoed access)
- Grundsätzlich: Rechtestatus bezogen auf digitale Repräsentation des Objekts
- unterschiedliche Rechteangaben für Digitalisat & Metadatensatz
- dies sollte sich in verschiedenen Kriterien wiederspiegeln!
Formulierungsvorschlag Kriterien für Sammlungen
(Stand Oktober 2015)
Typ | Kriterium | Vergleich DINI-Zertifikat Open-Access-Repositorien und -Publikationsdienste 2013 | Bemerkungen | Bsp. DC | Bsp. METS/MODS |
Allgemein | |||||
M | Auf dem Webangebot ist ein Impressum veröffentlicht, das den gesetzlichen Vorhaben genügt.
| analog zu M.4-10 | |||
M | Werke, für die der urheberrechtliche Schutz erloschen ist, werden als gemeinfreie Werke gekennzeichnet.
| neu | Umsetzungsvorschlag erarbeiten (Anwendungsprofil DC, METS/MODS) | <dc:rights>https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/</dc:rights> | <mets:rightsMD ID="RMD1"> <mets:mdRef LOCTYPE="URL" MDTYPE="OTHER" LABEL="Creative Commons Public Domain Mark 1.0" xlink:href="https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/"> </mets:rightsMD> |
M | Der Betreiber stellt online eine natürlich-sprachliche Beschreibung der Nutzungsbedingungen für den Dienst bereit. Diese Beschreibung liegt in der Amtssprache des Landes vor, in dem der Dienst seinen Hauptsitz hat.
| angelehnt an M.4-2 | |||
E | Der Betreiber lizensiert die Metadaten seines Dienstes unter CC0.
| analog zu E.4-6 | Umsetzungsvorschlag erarbeiten (Anwendungsprofil DC, METS/MODS) |
| |
E | Der Betreiber stellt die Nutzungsbedingungen für den Dienst in einer englischsprachigen Fassung online bereit.
| angelehnt an E.4-1 | |||
E | Der Betreiber prüft die Rechte an den zu digitalisierenden Werken sorgfältig vor Beginn der Digitalisierung.
| neu | |||
E | Sofern geschützte Werke digitalisiert werden, holt der Betreiber die notwendigen Rechte von dem Rechteinhaber ein und verhandelt darüber, ob die Digitalisate unter einer Open Access-kompatiblen Lizenz zugänglich gemacht werden können.
| angelehnt an E.4-2 | |||
Objektebene | |||||
M | Der Betreiber dokumentiert die Rechtesituation der digitalen Objekte in den Metadatensätzen.
| angelehnt an M.4-11 | Umsetzungsvorschlag erarbeiten (Anwendungsprofil DC, METS/MODS)
| <dc:rights>https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/</dc:rights> <dc:rights>https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/</dc:rights> <dc:rights>http://www.europeana.eu/rights/rr-f/</dc:rights> | |
E | Der Betreiber dokumentiert die Rechtesituation der Metadaten zu einem digitalen Objekt in den Metadatensätzen.
| neu | <dc:rights>https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/</dc:rights> | ||
E | Der Betreiber dokumentiert die Rechtesituation in den Dateimetadaten der öffentlich zugänglich gemachten digitalen Objekte.
| neu | (batch) licensing tools? (Ziel: Integration der Lizenzinfos in xmp – gibt es bestehende Tools hierfür? kann sowas in Goobi et al nativ implementiert werden?)
sinnvolle Anforderung? sinnvoll womöglich für Präsentationsformat, jedoch nicht für Format, das langzeitarchiviert werden soll? (Hinweis AH: LZA z.T. sehr strenge Anforderungen an TIFF tags)
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E | Sofern CC-Lizenzen für die Kennzeichnung der Lizenzsituation verwendet werden, werden die Vorgaben und Empfehlungen zur Verwendung von Creative Commons befolgt. Sofern andere Lizenzmodelle zur Anwendung kommen, sind analog sind die Vorgaben und Empfehlungen für das jeweilige Lizenzmodell zu befolgen.
| neu | Umsetzungsvorschlag erarbeiten (Anwendungsprofil DC, METS/MODS) | <dc:rights>https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/</dc:rights> OR <dc:rights>https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de/</dc:rights> | |
M | Für standardisierte Lizenzen werden URIs in den Metadatensätzen angegeben.
| neu | unbedingt Initiative von DPLA, Europeana & CC zu rights statements beobachten: http://lj.libraryjournal.com/2015/06/digital-content/dpla-europeana-creative-commons-collaborate-on-international-rights-statements/ Umsetzungsvorschlag erarbeiten (Anwendungsprofil DC, METS/MODS) | s.o. | |
E | Für sonstige Rechtekennzeichnungen werden die Lizenzhinweise der DDB genutzt.
| URIs der DDB stabil? sollten wir verlangen, dass bspw. URL https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/content/lizenzen/rv-fz angegegeben wird? | |||
E | Soweit möglich werden die Inhaber der Nutzungsrechte der digitalen Objekte und der KWO in den Metadatensätzen ausgewiesen.
| neu | namentlich? Kontaktdaten? Umsetzungsvorschlag erarbeiten (Anwendungsprofil DC, METS/MODS) |
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example from http://library.brown.edu/metsrecords/1147733081265096.xml <METS:rightsMD ID="RMD1"> <METS:mdWrap MDTYPE="OTHER" LABEL="RIGHTSMD"> |
E | Soweit möglich werden die Inhaber der Nutzungsrechte der KWO in den Metadatensätzen ausgewiesen.
| Umsetzungsvorschlag erarbeiten (Anwendungsprofil DC, METS/MODS) | |||
E | Soweit möglich werden Angaben zur Lizenzdauer bzw. Ablauf der Schutzfrist in den Metadatensätzen ausgewiesen.
| sinnvoll? Umsetzungsvorschlag erarbeiten (Anwendungsprofil DC, METS/MODS) |
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E | Soweit Metadaten zu einem digitalen Objekt Schöpfungshöhe erreichen, werden diese unter einer freien Lizenz zur Verfügung gestellt.
| Umsetzungsvorschlag erarbeiten (Anwendungsprofil DC, METS/MODS) | |||
E | Metadaten zur Rechtesituation der digitalen Objekte im Webfrontend (sofern vorhanden) sind menschenlesbar.
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E | Metadaten zur Rechtesituation der digitalen Objekte im Webfrontend (sofern vorhanden) sind maschinenlesbar.
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- zentral: Rechte an Digitalisaten & Metadaten, alle weiteren Angaben sind quasi Sahnehäubchen
- Ziel: so viele Beispiele wie möglich aufstellen, um mögliche Umsetzung (auch in versch. MDformaten) zu demonstrieren
- Unterscheidung Lizenz / Rechtebeschreibungssprache ; Unterscheidung MDfeld / Wert überdenken
- ggf. externe, dynamische Liste für mögliche Lizenzangaben erstellen und pflegen und von Zertifikat auf Liste verweisen