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Normdatensätze für Personen, Familien, Körperschaften, Konferenzen und Gebietskörperschaften sowie Werke (mit Ausnahme von Schriftdenkmälern und Sammlungen von Sammlungen im Sinne der GND-Übergangsregel ÜR-R03) werden nach dem Regelwerk "Ressource Description and Access" (RDA) erfasst. Das Regelwerk wird für den deutschsprachigen Raum durch Anwendungsregeln (AWR) und Erläuterungen (ERL) ergänzt.

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Normdatensätze für Sachbegriffe, Schriftdenkmäler, Sammlungen im Sinne der GND-ÜR-R03 und Geografika wie Bauwerke, Großplastiken, Wege, Naturparks, naturräumliche Einheiten usw. werden nach den "Regeln für den Schlagwortkatalog" (RSWK) erfasst.
Die Regeln werden durch GND-Übergangsregeln (GND-ÜR) und GND-Anwendungsbestimmungen (GND-AWB) ergänzt. Die Verwendung gesplitteter Normdatensätze für Körperschaften und Gebietskörperschaften in der Sacherschließung richtet sich nach den GND-ÜR-R9 und GND-ÜR-R10. 

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