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Normdatensätze für Personen, Familien, Körperschaften, Konferenzen und Gebietskörperschaften bzw. Geografika werden seit dem 1. Juli 2014 nach dem Regelwerk "Ressource Description and Access" (RDA) erfasst. Das Regelwerk wird für den deutschsprachigen Raum durch Anwendungsregeln (AWR) und Erläuterungen (ERL) ergänzt.

RDA-Toolkit
RDA-Anwendungsregeln und -Erläuterungen


Normdatensätze für Sachbegriffe, Werktitel und weitere Geografika wie Bauwerke, Großplastiken, Wege, Naturparks usw. werden nach den "Regeln für den Schlagwortkatalog" (RSWK) erfasst. Den Werken der Musik liegen die "Regeln für die alphabetische Katalogisierung von Ausgaben musikalischer Werke" (RAK-M) zugrunde.
Die Regeln werden durch GND-Übergangsregeln (GND-ÜR) und GND-Anwendungsbestimmungen (GND-AWB) ergänzt. Die Verwendung gesplitteter Normdatensätze für Körperschaften und Gebietskörperschaften in der Sacherschließung richtet sich nach den GND-ÜR-R9 und GND-ÜR-R10. 

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