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Der rechtliche Status oder die Nutzungsmöglichkeiten eines digitalen Dokuments ändert sich bis zu dem Zeitpunkt, an dem Rechte oder Schutzfristen ablaufen. In der Regel ist gesetzlich geregelt, wann Rechte oder Schutzfristen ablaufen (Siehe: Untersuchung - Rechte Rechtliche Grundlagen und deren Schutzfristen), so dass das Datum in die Metadaten eingetragen werden kann, an dem das Recht oder die Schutzfrist abläuft. Allerdings können sich die Fristen ändern und die Datum-Werte müssten erneut berechnet und in den Metadaten der digitalen Objekte aktualisiert werden. Dies ist auf Dauer nicht durchführbar und beherrschbar. Somit wäre die Erfassung des Start-Datums einer Frist sinnvoller. Die Dauer der Frist könnte aus dem Rechtehinweis abgeleitet werden und müsste von den jeweiligen Präsentationssystemen verarbeitet werden.
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Auf jeden Fall sollten die gültigen Rechte- und Access Status sowie deren Fristen einheitlich erfasst werden, um maschinelle oder semi-maschinelle Aktualisierungen zu ermöglichen und zu unterstützen. Dazu werden standardisierte Werte der gültigen Fristen in den Metadaten benötigt. Im folgenden Abschnitt werden die Möglichkeiten zur Erfassung der Fristen untersucht.
In einigen Fällen ist die Erfassung der folgenden Rechteinformation notwendig. Vergleiche:
| Inhalt nach Stichwort | ||||||||
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Start oder Ende einer Frist/eines Rechtsstatus
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| Info |
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Eine ausführlichere Untersuchung wird unter Untersuchung - Erfassung von SchutzfristenSchutzdauern durchgeführt. |
Vorschlag 4: Angabe des Start-Datums und der Dauer in Unterfeld $g
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| Info |
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Eine ausführlichere Untersuchung wird unter Untersuchung - Erfassung von SchutzfristenSchutzdauern durchgeführt. |
Umsetzung der Status-Änderungen
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506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star540 ## $aPublic Domain Mark 1.0$g$uhttp://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/$2cc19570101/20261231
| Hinweis |
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Dauer
Angabe der Dauer wird nach Anpassung auf Public Domain Mark entfernt
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506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star540 ## $aPublic Domain Mark 1.0$g$uhttp://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/$2cc19570101/PY70
| Hinweis |
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Beispiel für Änderung des Rechtestatus eines Vergriffenen Werkes
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506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star540 ## $aPublic Domain Mark 1.0$uhttp://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/$2cc$g19570101/PY70
| Hinweis |
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Beispiele für weitere Metadatenstandards
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- Public Domain Mark 1.0
Start-Datum = 1992 + [Archiv] Verwandte Schutzrechte - Verwertungsrechte 1.0 Deutschland (Entwurf Rechtehinweis) (→ 70 Jahre) = In der Präsentation kann 2062 berechnet werden
Wenn sich die Schutzfrist ändert, muss dies nicht in den Metadaten angepasst werden. Statt dessen kann in den Präsentationssystemen die Ableitung der Schutzfrist aus Verwertungsrecht - Tonträger 1.0 Deutschland angepasst werden.
Verwertungsrechte ab 2062: Keine Kennzeichnung - es gilt der allgemeine Rechtehinweis: Public Domain Mark 1.0
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- Start-Datum =
20032004 + Urheberrechtsschutz 1.0 (→ 70 Jahre) = In der Präsentation kann 2073 berechnet werden- Rechtehinweis ab 2073: Public Domain Mark 1.0
Start-Datum = 1968 + [Archiv] Verwandte Schutzrechte - Verwertungsrechte 1.0 Deutschland (Entwurf Rechtehinweis) (→ 70 Jahre) = In der Präsentation kann 2038 berechnet werden
Wenn sich die Schutzfrist ändert, muss dies nicht in den Metadaten angepasst werden. Statt dessen kann in den Präsentationssystemen die Ableitung der Schutzfrist aus [Archiv] Verwandte Schutzrechte - Verwertungsrechte 1.0 Deutschland (Entwurf Rechtehinweis) angepasst werden.
Verwertungsrechte ab 2038: Keine Kennzeichnung - es gilt der allgemeine Rechtehinweis: Urheberrechtsschutz 1.0
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- Start-Datum = ? + Urheberrechtsschutz 1.0 (→ 70 Jahre) = In der Präsentation kann ? berechnet werden - sobald das Sterbedatum bekannt ist
- Rechtehinweis ab ?: Public Domain Mark 1.0
- Start-Datum = 1994 + [Archiv] Verwandte Schutzrechte - Verwertungsrechte 1.0 Deutschland (Entwurf Rechtehinweis) (→ 70 Jahre) = In der Präsentation kann 2064 berechnet werden
- Wenn sich die Schutzfrist ändert, muss dies nicht in den Metadaten angepasst werden. Statt dessen kann in den Präsentationssystemen die Ableitung der Schutzfrist aus [Archiv] Verwandte Schutzrechte - Verwertungsrechte 1.0 Deutschland (Entwurf Rechtehinweis) angepasst werden.
- Verwertungsrechte ab 2064: Keine Kennzeichnung - es gilt der allgemeine Rechtehinweis : Urheberrechtsschutz 1.0
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