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Nr. | M/E | Kriterium | Quelle/Herkunft | Kommentare/Erklärungen | |||||
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M | Es ist eine Mindestdauer für die Verfügbarkeit der digitalen Objekte und ihrer Metadaten, die mit dem Dienst veröffentlicht werden, festgelegt, die fünf Jahre nicht unterschreitet. | entspricht M.8-1 aus DINI-Z 2013 | M | Die Masterfiles der digitalen Objekte sowie die gegebenenfalls zusätzlich erzeugten Archivkopien sind frei von technischen Schutzmaßnahmen. | entspricht M.8-2 aus DINI-Z 2013 | Dazu zählen vor allem Mechanismen im Sinne des Digital Rights Management (DRM), Passwortschutz und Einschränkungen der Benutzbarkeit von Dokumenten (Copy & Paste, Ausdrucken). Schutzmaßnahmen sind deswegen ausgeschlossen, weil sie potenziell Strategien zur Langzeitarchivierung (Migration, Emulation) entgegenstehen.Diese Festlegung muss Bestandteil der Leitlinien des Dienstes sein. Die festgelegten minimalen Archivierungszeiträume müssen nicht für alle Dokumente identisch sein. Insbesondere muss zwischen digitalen Masterfiles und Derivaten unterschieden werden. | |||
M | Es existiert eine Regelung zum Umgang mit Löschungen von Objekten. | entspricht M.8-3 aus DINI-Z 2013 | Die Regelung beinhaltet die Bedingungen, unter denen Löschungen vorgenommen werden können sowie die Verfahrensweise und ggf. über das Löschdatum hinaus zu speichernde Daten. Diese Regelung ist Bestandteil der Leitlinien des Dienstes. | ||||||
E | Die Langzeitverfügbarkeit der Objekte wird sichergestellt. | entspricht E.8-1 aus DINI-Z 2013 | Der Betreiber kooperiert dazu mit einem gemäß DINI DIN 31644 zertifizierten Dienst oder ist selbst nach dieser Norm zertifiziert. | ||||||
E (oder M?) | Für die Speicherung der Objekte werden offene und zur Langzeitarchivierung geeignete Dateiformate verwendet. | entspricht E.8-2 aus DINI-Z 2013 | schutzwürdige Merkmale ??? | Dazu zählen beispielsweise TIFF, ... |
Kriterien aus dem DINI-Zertifikat 2013
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