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Siehe: Bürger, Thomas: Heilsames Gift? Politische Aufklärung durch digitale Bereitstellung von NS-Zeitungen, Seite 154

Angesichts der 70jährigen Schutzfrist gem. §64 UrhG sind mehr als zwei Drittel der Druckwerke des 20. Jahrhunderts noch nicht gemeinfrei. Dieser Urheberrechtsschutz gilt auch für Lichtbildwerke. Die weitreichenden urheberrechtlichen Einschränkungen erschweren es, Zeitungen des 20. Jahrhunderts für Zwecke von Forschung und Lehre digital frei zugänglich zu machen. Werke von 1945 verstorbenen Autoren werden am 1.1.2016 gemeinfrei. Bis 1945 verfasste Beiträge namentlich genannter Autoren, die nach 1945 lebten, sind also noch urheberrechtlich geschützt.92 Die Gesetzesnovelle zur Verlängerung der Bildschutzrechte im Jahre 1985 verlängerte den Urheberschutz für Lichtbildwerke auf 70 Jahre, wenn ihre 25jährige Schutzfrist bis 1985 noch nicht abgelaufen war. Bilder in Zeitungen vor 1945 sind demnach nicht mehr urheberrechtlich geschützt.

Eine digitale Bereitstellung von Zeitungen nach 1945 ist rechtlich kompliziert und kann faktisch nur durch die Verlage selbst erfolgen. Die Staatsbibliothek zu Berlin konnte mit den Rechtsnachfolgern von drei DDR-Zeitungen eine Vereinbarung schließen, die es Nutzern ermöglicht, diese Zeitungen nach ihrer Anmeldung und Authentifizierung über das Zeitungsportal der Staatsbibliothek zu Berlin frei einzusehen.93

Siehe: Empfehlungen zur Digitalisierung historischer Zeitungen in Deutschland (Masterplan Zeitungsdigitalisierung), Seite 50


Es kann davon ausgegangen werden, dass Ausgaben, die im Zeitraum 1910-1930 erschienen sind, weniger als 25% urheberrechtlich geschützte Inhalte enthalten. Dennoch kann auch für diese Ausgaben deren Rechtestatus nicht mit Sicherheit bestimmt werden. Eine umfassende Rechteprüfung ist in der Regel nicht möglich und ebenfalls bestehen keine oder wenige maschinell unterstützte Verfahren, um geschützte Inhalte nachhaltig vor Zugriff oder Nutzung zu schützen, sowie so zügig wie möglich frei zur Verfügung zu stellen, wenn die Rechte ablaufen. 

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In der Tabelle werden Beispiele von Zeitungsreproduktionen mit Ausgaben bis in die 1930/40er Jahre des 20.Jahrhunderts und deren Rechtebeschreibung erfasst (Stand 12112022). Die Rechte- und Lizenzhinweise sind in der Regel in den Metadaten der Ausgaben enthalten. Es werden, wenn vorhanden, die Quellen im Zeitungsportal und in den jeweiligen Präsentationen erfasst, weil die Rechteinformationen nicht in allen Quellen verfügbar sind.

Es ist ersichtlich, dass unterschiedliche Entscheidungen in den jeweiligen Einrichtungen unterschiedliche Entscheidungen getroffen wurden. In der folgenden Diskussion werden die Unterschiede erläutert.

Einrichtung

Titel

Verlauf

Rechteinformation

URL

ULB Darmstadt

Das Darmstädter Tagblatt

1740-1949

CC0 1.0

http://tudigit.ulb.tu-darmstadt.de/show/Za-150 / http://tudigit.ulb.tu-darmstadt.de/show/Za-150-1986-Maerz

UB Heidelberg

Das Buch für alle

1866-1871

1873-1933

SUB Hamburg

Harburger Anzeigen und Nachrichten

1860-1943

CC BY 4.0

https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/newspaper/2918901-9

SBB-PK

Deutsche allgemeine Zeitung

1919-1930

Public Domain Mark 1.0

http://zefys.staatsbibliothek-berlin.de/list/title/zdb/2807323X/

https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/newspaper/2807323-X

Public Domain Mark 1.0

Rechte vorbehalten - Freier Zugang

https://doi.org/10.11588/diglit.42907

Badische LB

Badische Presse

1890-1944

CC BY-SA 4.0

https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bsz:31-45588

https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/newspaper/2797055-3

Bibliothek der FES

Sozialdemokrat

1921-1938

CC BY-NC-SA 3.0 DE

https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/newspaper/3073896-9

LB Oldenburg

Jeversches Wochenblatt

1817-1940

CC BY-SA 4.0

https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:gbv:45:1-21982

https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/newspaper/824611-7

SBB Berlin

Deutsche allgemeine Zeitung

1919-1930

Public Domain Mark 1.0

http://zefys.staatsbibliothek-berlin.de/list/title/zdb/2807323X/

https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/newspaper/2807323-X

SLUB Dresden

Dresdner neueste Nachrichten

1903-1909

1910-1943

Public Domain Mark 1.0

Urheberrechtsschutz 1.0*

http://digital.slub-dresden.de/id490223001

https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/newspaper/2904126-0

SUB Hamburg

Harburger Anzeigen und Nachrichten

1860-1879

1880-

0Universitäts- und Landesbibliothek der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität

1943

Public Domain Mark 1.0

CC BY 4.0

https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/newspaper/2918901-9

UB Heidelberg

Das Buch für alle

1866-1873

1874-1933

Public Domain Mark 1.0

Rechte vorbehalten - Freier Zugang

https://doi.org/10.11588/diglit.42907

ULB Bonn

Kölnische Zeitung, mit Wirtschafts- und Handelsblatt

1803-1899

1900-1945

Public Domain Mark 1.0

Urheberrechtsschutz nicht bewertet (CNE 1.0)**

https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0303-110716

/


https://zeitpunkt.nrw/ulbbn/oai/?verb=GetRecord&metadataPrefix=mets&mode=view&identifier=9715712

https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/newspaper/2719361-5

Westfälische Wilhelms-Universität Münster Universitäts- und LandesbibliothekDie Glocke

ULB Darmstadt

Das Darmstädter Tagblatt

1740-1949

CC0 1.0

http://tudigit.ulb.tu-darmstadt.de/show/Za-150
http://tudigit.ulb.tu-darmstadt.de/show/Za-150-1986-Maerz

ULB MünsterDortmunder Zeitung

1874-1899

1900-1939

Public Domain Mark 1.0

1934-1845

Urheberrechtsschutz nicht bewertet (CNE 1.0)**

https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0303-

115227 /

647
https://zeitpunkt.nrw/ulbms/oai/?verb=GetRecord&metadataPrefix=mets&mode=view&identifier=

13620361

1905839

https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/newspaper/2941861-6

ULB Sachsen-Anhalt

Hallische Nachrichten, General-Anzeiger für Halle und die Provinz Sachsen

1918-1944

Public Domain Mark 1.0

http://dx.doi.org/10.25673/opendata2-62534

https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/newspaper/

3091233

2975126-

7

3

* Im Deutschen Zeitungsportal wird anstatt "Urheberrechtsschutz 1.0" der Hinweis "Rechte vorbehalten - Freier Zugang" angezeigt.

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Bei Zeitungen mit Erscheinungsverläufen von vor 1870 bis nach 1870 muss davon ausgegangen werden, dass sich der Rechtestatus (Urheberrechtsschutz → Gemeinfreiheit) der Ausgabe ändert. Der genau Zeitpunkt ist wegen der unterschiedlichen Inhalte in einer Ausgabe praktisch nur unter hohen Aufwänden ermittelbar, die in der Regel nicht zur Verfügung stehen. Dennoch sollte eine pragmatische Grenze benannt werden, um zumindest die gemeinfreien Ausgaben korrekt zu kennzeichnen.

In den anderen Einrichtungen werden alle Ausgaben eines Zeitungstitels mit jeweils demselben Rechte- oder Lizenzhinweis beschreiben,

Fazit

Es wird festgestellt, dass die Rechtebeschreibung der Reproduktionen uneinheitlich durchgeführt wird. Es sollte gemeinsam nach Lösungen gesucht werden, um die Herausforderungen erfolgreich zu meistern.

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