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Bei Zeitungen mit Erscheinungsverläufen von vor 1870 bis nach 1870 muss davon ausgegangen werden, dass sich der Rechtestatus (Urheberrechtsschutz → Gemeinfreiheit) der Ausgabe ändert. Der genau Zeitpunkt ist wegen der unterschiedlichen Inhalte in einer Ausgabe praktisch nur unter hohen Aufwänden ermittelbar, die in der Regel nicht zur Verfügung stehen. Dennoch sollte eine pragmatische Grenze benannt werden, um zumindest die gemeinfreien Ausgaben korrekt zu kennzeichnen.

  • In der UB Heidelberg wurde die Grenze 1871 gewählt, um davor erschienene Ausgaben mit "Public Domain Mark 1.0" und danach erschienene Ausgaben mit "Rechte vorbehalten - Freier Zugang" zu kennzeichnen.
  • In der ULB Bonn wurde die Grenze 1900 gewählt, um davor erschienene Ausgaben mit "Public Domain Mark 1.0" und danach erschienene Ausgaben mit "Urheberrechtsschutz nicht bewertet (CNE 1.0)" zu kennzeichnen.
  • In der SLUB Dresden wurde die pragmatische Grenze 1910 gewählt, um davor erschienene Ausgaben mit "Public Domain Mark 1.0" und danach erschienene Ausgaben mit "Urheberrechtsschutz 1.0" zu kennzeichnen.
  • In den anderen Einrichtungen werden alle Ausgaben eines Zeitungstitels mit jeweils demselben Rechte- oder Lizenzhinweis beschreiben,

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