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Normdatensätze für Personen, Familien, Körperschaften, Konferenzen und Gebietskörperschaften sowie Werke (mit Ausnahme von Sammlungen im Sinne der GNDEH-Übergangsregel ÜRS-R0305) werden nach dem Regelwerk "Ressource Description and Access" (RDA) erfasst. Das Regelwerk wird für den deutschsprachigen Raum durch Anwendungsregeln (AWR) und Erläuterungen (ERL) ergänzt.
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Normdatensätze für Sachbegriffe, Sammlungen im Sinne der GNDder EH-ÜRS-R03 und 05 und Geografika wie Bauwerke, Großplastiken, Wege, Naturparks, naturräumliche Einheiten usw. werden nach den "Regeln für den Schlagwortkatalogdie Schlagwortkatalogisierung" (RSWK) erfasst. Die Regeln werden durch GND-Übergangsregeln (GND-ÜR) und GND-Anwendungsbestimmungen (GND-AWB) ergänzt. Die Verwendung gesplitteter Normdatensätze für Körperschaften und Gebietskörperschaften in der Sacherschließung richtet sich nach den GND-ÜR-R9 und GND-ÜR-R10.
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| den Schlagwortkatalog |
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Erfassung
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| Hilfen zur Erfassung einzelner Entitäten nach RDA und RSWK, inkl. Beispiele in PICA3 und Aleph:
RDA-RDA-RDA-RDA-RDA- |
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| Beschreibung des Erfassungsformates pro Feld:
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