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Text DINI-Zertifikat 2013 | Bemerkungen | ||
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M.2-1 | Der Betreiber verfügt über öffentlich bereitgestellte Leitlinien (Policy), die seinen Dienst beschreiben.
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Diese Leitlinien enthalten ... | |||
M.2-2 | Eine Festlegung der Rechte und Pflichten des Betreibers.
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M.2-3 | Eine Festlegung der Rechte und Pflichten der Autor/‑innen und Herausgeber/‑innen, die den Dienst zum Publizieren nutzen.
| (ggf. relevant für Mandatensysteme) | |
M.2-4 | Eine Beschreibung der Art der Dokumente, die durch den Dienst veröffentlicht werden, sowie Anforderungen an deren inhaltliche und technische Qualität.
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M.2-5 | Eine Festlegung darüber, wie lange mittels des Dienstes veröffentlichte Dokumente mindestens verfügbar gehalten werden, und die damit verbundene Garantieerklärung.
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M.2-6 | Eine Erklärung zur Langzeitarchivierung der Dokumente.
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M.2-7 | Aussagen zum technischen Betrieb des Dienstes.
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M.2-8 | Eine Erklärung zu Open Access.
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E.2-1 | Handlungsrichtlinien bzw. Empfehlungen für Autor/‑innen im Hinblick auf Open Access.
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E.2-2 | Die Benennung und Beschreibung der Umsetzungsinstrumente, mit denen der Dienst realisiert wird.
| Lieber Unbekannter Benutzer (muelleru), warum diese Empfehlung ausnehmen? vielleicht in etwa so anpassen? Dies kann beispielsweise die verwendete Workflowsoftware, Verfahren zur Versionierung, Standards für die Digitalisierung sowie Erläuterungen zur Kennzeichnung der Objekte mit Lizenzinformationen beinhalten. UM: Muss auf jeden Fall umformuliert werden, weil die hier genannten Beispiele für digitale Sammlungen nicht passen. | () |
Kriterien Zertifikat für Dig. Sammlungen [work in progress]
(Stand 4.12.2015)
Fragen für gemeinsame Diskussion am 8.12.
- (3) Festlegung von Rechten/Pflichten von etwaigen Rechteinhaber -> relevant für Dig. Sammlungen? welche Konstellationen gibt es für Kooperationen von "Content-Lieferanten" und Betreibern von DS?
- (4) Erläuterung -> Bsp. für inhaltliche Qualitätskriterien (statt Peer review etc)
- (8) Passt 3. Erläuterung (OA-Erklärung der betreibenden Institution) zu DS?
- (9) Vorschlag MV zur Änderung der Erklärung -> andere Beispiele besser geeignet?
- (10) Vorschlag MV: CC0-Lizenzierung der Metadaten des DIenstes lieber im Bereich Leitlinien unterbringen? (verschieben aus Rechtliche Aspekte) VS. allgemeine Forderung, dass Hinweis zu Nutzungsmöglichkeiten von Metadaten erfolgen soll
Beschreibungstext
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Nr. | M/E | Kriterium | Quelle/Herkunft | Kommentare/Erklärungen |
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1 | M | Der Betreiber verfügt über öffentlich bereitgestellte Leitlinien (Policy), die seinen Dienst beschreiben. | identisch mit M.2-1 aus DINI-Z 2013 |
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2 | M | Eine Festlegung der Rechte und Pflichten des Betreibers. | identisch mit M.2-2 aus DINI-Z 2013 |
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3 | M | Eine Festlegung der Rechte und Pflichten der | identisch mit M.2-3 aus DINI-Z 2013 |
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4 | M | Eine Beschreibung der Art der | identisch mit M.2-4 aus DINI-Z 2013 |
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5 | M | Eine Festlegung darüber, wie lange mittels des Dienstes veröffentlichte | identisch mit M.2-5 aus DINI-Z 2013 |
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6 | M | Eine Erklärung zur Langzeitarchivierung der | identisch mit M.2-6 aus DINI-Z 2013 |
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7 | M | Aussagen zum technischen Betrieb des Dienstes. | identisch mit M.2-7 aus DINI-Z 2013 |
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8 | M | Eine Erklärung zu Open Access. | identisch mit M.2-8 aus DINI-Z 2013 |
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9 | E | Die Benennung und Beschreibung der Umsetzungsinstrumente, mit denen der Dienst realisiert wird. | entspricht E.2-2 aus DINI-Z 2013 |
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10 | E | Eine Angabe darüber, zu welchen Bedingungen die Metadaten des Dienstes genutzt werden können. |
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