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Auf dieser Seite werden Vorschläge zur Anpassung der Formatdokumentation für das PICA-Feld 017M / 4980 formuliert. 


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Inhalt

Einleitung

Vergleiche: 


IST

Das Unterfeld $z enthält den Gültigkeitszeitraum. Er wird in der Form JJJJMMTT erfasst.

Siehe: https://swbtools.bsz-bw.de/cgi-bin/k10plushelp.pl?cmd=kat&val=4980&katalog=Standard#$z


Finaler Vorschlag: Ursprünglicher Vorschlag ohne MARC-Erläuterung

$y - Datum, an dem eine Frist beginnt

Das Unterfeld $y enthält das Datum, an dem eine Frist (Embargo, Urheberrechtsschutz, …) für die derzeit gültige erfasste Rechteinformation beginnt. Das Datum wird entsprechend ISO 8601 in der Form JJJJMMTT erfasst.

Wird das Unterfeld $y erfasst, muss auch das Unterfeld $z erfasst werden. 

Das Datum, an dem die Frist beginnt, wird zur Beschreibung von langen Embargo- oder Schutzfristen angewendet, die sich zum Beispiel aufgrund von Anpassungen der Gesetze ändern können. In diesen Fällen kann in Zukunft die Dauer der Frist ermittelt und auf die aktuelle Gültigkeit geprüft werden. Das Datum kann, muss jedoch nicht zur Beschreibung von kurzen Embargo-Fristen erfasst werden, die sich bis zur Änderung der Rechteinformation mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht ändern werden.

$z - Datum, an dem eine Frist endet

Das Unterfeld $z enthält das Datum, an dem eine Frist (Embargo, Urheberrechtsschutz, …) endet. Das Datum wird entsprechend ISO 8601 in der Form JJJJMMTT erfasst.


Beispiele

Erfassung des Änderungsdatums durch den Beginn und das Ende einer Frist

4980 [DE-101]Urheberrechtsschutz 1.0$gRights Statements$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$y20160101$z20851231

Erfassung des Änderungsdatums durch das Ende einer Frist

4980 [DE-101]Urheberrechtsschutz 1.0$gRights Statements$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$z20851231


Erweitern

Entwürfe

Vorschläge: Erfassung der Werte in einem Unterfeld

Vorschlag 1: Ursprünglicher Vorschlag

$z - Gültigkeitszeitraum

Das Unterfeld $z enthält den Gültigkeitszeitpunkt oder den Gültigkeitszeitraum der Rechteinformation. Der Gültigkeitszeitpunkt wird entsprechend nach ISO 8601 in der Form JJJJMMTT erfasst. Der Gültigkeitszeitraum wird entsprechend nach ISO 8601 in der Form JJJJMMTT/JJJJMMTT erfasst.

Der Gültigkeitszeitpunkt bezeichnet den Zeitpunkt, an dem sich die Rechteinformation des beschriebenen Objekts ändern wird. Er kann zur Beschreibung von kurzfristigen Embargo-Fristen angewendet werden, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ändern werden.

Der Gültigkeitszeitraum besteht aus dem Startpunkt und dem Endpunkt einer Frist, an deren Ende sich die Rechteinformation des beschriebenen Objekts ändern wird. Er kann zur Beschreibung von mittel- oder langfristigen Embargo- oder Schutzfristen angewendet werden, die sich zum Beispiel aufgrund von Gesetzes-Anpassungen ändern können. In diesen Fällen kann auch in Zukunft die Dauer der Frist abgeleitet und deren Gültigkeit geprüft werden.

Hinsichtlich des Urheberrechtsschutzes muss berücksichtigt werden, dass dieser nach derzeitiger Rechtslage mit Ablauf des Todesjahres des Urhebers beginnt und 70 Jahre andauert. Die Gemeinfreiheit beginnt demnach immer an einem ersten Januar. Vergleiche: Untersuchung - Berechnung der Schutzfristen des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte.


Beispiele

Gültigkeitszeitpunkt

4980 [DE-101]Urheberrechtsschutz 1.0$gRights Statements$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$z20851231

Gültigkeitszeitraum

4980 [DE-101]Urheberrechtsschutz 1.0$gRights Statements$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$z20160101/20851231

Vorschlag 2: Verzicht auf die Bezeichnungen Gültigkeitszeitraum und Gültigkeitszeitpunkt

$z - Datum, an dem sich die Rechteinformation ändert

Das Unterfeld $z enthält das Datum, an dem sich die erfasste Rechteinformation ändern wird. Es wird somit das Datum erfasst, an dem eine Frist (Embargo, Urheberrechtsschutz, …) endet. Das Datum kann zum Beispiel ausgewertet werden, um in regelmäßigen Abständen die Datum-Werte zu prüfen und bei Erreichen des Datums die dann gültige Rechteinformation zu erfassen oder um Beschränkungen aufzuheben. Das Datum des Beginns einer Schutzfrist darf nicht ohne das Datum des Ende der Frist erfasst werden.

Das Datum wird entsprechend ISO 8601 und MARC-Anforderung in der Form JJJJMMTT erfasst. Soll zusätzlich das Datum des Beginns der Frist erfasst werden, kann das Datum entsprechend ISO 8601 und auch in der Form JJJJMMTT/JJJJMMTT erfasst werden.

Das Datum in der Form JJJJMMTT wird zur Beschreibung von kurzen Embargo-Fristen angewendet, die keiner standardisierten Frist unterliegen und die sich bis zur Änderung der Rechteinformation mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ändern werden.
Das Datum in der Form JJJJMMTT/JJJJMMTT wird zur Beschreibung von langen Embargo- oder Schutzfristen angewendet, die sich zum Beispiel aufgrund von Anpassungen der Gesetze ändern können. In diesen Fällen kann in Zukunft die Dauer der Frist abgeleitet und auf die aktuelle Gültigkeit geprüft werden.

Beispiele

Erfassung des Änderungsdatums durch das Ende der Frist

4980 [DE-101]Urheberrechtsschutz 1.0$gRights Statements$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$z20851231

Erfassung des Änderungsdatums durch den Beginn und das Ende der Frist

4980 [DE-101]Urheberrechtsschutz 1.0$gRights Statements$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$z20160101/20851231

Vorschläge: Erfassung der Werte in zwei Unterfeldern

Vorschlag 1: Ursprünglicher Vorschlag

$y - Datum, an dem eine Frist beginnt

Das Unterfeld $y enthält das Datum, an dem eine Frist (Embargo, Urheberrechtsschutz, …) für die erfasste Rechteinformation beginnt. Das Datum wird entsprechend ISO 8601 und MARC-Anforderung in der Form JJJJMMTT erfasst.

Wird das Unterfeld $y erfasst, muss auch das Unterfeld $z erfasst werden. Für das MARC-Unterfeld 540 $g - Availability date wird entsprechend den Anforderungen der Wert in Unterfeld $y mit dem Wert des Frist-Endes in Unterfeld $z zusammengeführt. Dadurch wird das Datum erzeugt, an dem sich die Rechteinformation ändert.

Das Datum, an dem die Frist beginnt, wird zur Beschreibung von langen Embargo- oder Schutzfristen angewendet, die sich zum Beispiel aufgrund von Anpassungen der Gesetze ändern können. In diesen Fällen kann in Zukunft die Dauer der Frist ermittelt und auf die aktuelle Gültigkeit geprüft werden. Das Datum kann, muss jedoch nicht zur Beschreibung von kurzen Embargo-Fristen erfasst werden, die sich bis zur Änderung der Rechteinformation mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht ändern werden. 

$z - Datum, an dem eine Frist endet

Das Unterfeld $z enthält das Datum, an dem eine Frist (Embargo, Urheberrechtsschutz, …) endet. Das Datum wird entsprechend ISO 8601 in der Form JJJJMMTT erfasst.

Das Unterfeld $z wird für das MARC-Unterfeld 540 $g - Availability date den Anforderungen entsprechend mit dem Wert des Frist-Endes in Unterfeld $y zusammengeführt. Dadurch wird das Datum erzeugt, an dem sich die Rechteinformation ändert.  

Beispiele

Erfassung des Änderungsdatums durch den Beginn und das Ende einer Frist

Pica

4980 [DE-101]Urheberrechtsschutz 1.0$gRights Statements$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$y20160101$z20851231

MARC

540 ## $aUrheberrechtsschutz 1.0$g20160101/20851231$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$2rs

Erfassung des Änderungsdatums durch des Endes einer Frist

Pica

4980 [DE-101]Urheberrechtsschutz 1.0$gRights Statements$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$z20851231

MARC

540 ## $aUrheberrechtsschutz 1.0$g20851231$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$2rs